Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

16.12.2024 Die Frist für den ÖPUL-Maßnahmenantrag endet am 31. Dezember 2024

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2025 ist seit 1. November 2024 möglich. Für einen Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen oder einen Wechsel in andere ÖPUL-Maßnahmen sowie für die Hinzunahme von bestimmten Maßnahmenoptionen und Kategorien ab dem Förderjahr 2025 ist die Beantragung in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2025 – im sogenannten ÖPUL-Maßnahmenantrag – noch bis spätestens am 31. Dezember 2024 möglich. Für diesen Termin gibt es keine Nachfrist.

Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

Der Mehrfachantrag 2025 ist in dieser Programmperiode die letzte Möglichkeit, am Betrieb neue mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen inklusive deren mehrjährigen Zuschlägen zu beantragen. Der Vertragszeitraum dieser Maßnahmen läuft dann bis zum 31. Dezember 2028. Das betrifft folgende Maßnahmen:

  • Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
  • Biologische Wirtschaftsweise
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
  • Heuwirtschaft
  • Bewirtschaftung von Bergmähdern
  • Erosionsschutz Acker
  • Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  • Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  • Almbewirtschaftung inklusive „Naturschutz auf der Alm“
  • Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker inklusive „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
  • Naturschutz
  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

 Gültige, bereits im Mehrfachantrag 2023 oder 2024 beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch und müssen nicht erneut beantragt werden. Auch einjährige Maßnahmen und Zusatzoptionen werden automatisch auf das nächste Förderjahr übertragen bis sie abgemeldet werden.

Nachreichung von Beilagen

Die Nachreichung von Beilagen des Mehrfachantrages 2025, wie beispielsweise die Tierliste, die Angaben zu Tierwohl Weide/Stallhaltung und zu den Gefährdeten Nutztierrassen ist noch bis spätestens am 15. April 2025 möglich. Diese Angaben können aber auch bereits jetzt erfasst und gegebenenfalls später korrigiert werden. Wird der Mehrfachantrag 2025 bis spätestens am 31. Dezember 2024 eingereicht, muss zumindest auch die Feldstücksliste mit den zu beantragenden Flächen und Schlagnutzungsarten erfasst werden.

Online-Einreichung mit ID Austria

Das Absenden des Antrags kann ausschließlich mittels ID Austria (qualifizierte elektronische Signatur) unter www.eama.at durchgeführt werden. Die Erfassung der Daten kann entweder durch die förderwerbende Person selbst erfolgen oder mittels Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer.

Wichtig

Nach Erfassen der Daten und nochmaliger Kontrolle muss der Antrag endgültig gesendet werden. Nur dann ist der Antrag gültig gestellt und eine prämienfähige ÖPUL-Teilnahme im Förderjahr 2025 mit den gewünschten Maßnahmen möglich. Ein Speichern der Daten reicht nicht aus. Wurde der Antrag erfolgreich abgesendet, wird eine Bestätigung an die bekannt gegebene E-Mailadresse übermittelt und die Antragsunterlagen sind unter www.eama.at im eArchiv aufrufbar.

Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA gerne auch telefonisch unter der Nummer 050 3151 - 99.

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