Klassifizierung (und Zurichtung) von Rindern und Schweinen
Die Agrarmarkt Austria hat durch die Zulassung von Klassifizierungsdiensten und die Erstellung der Richtlinien eine zentrale Rolle in der Klassifizierung von Rindern und Schweinen übernommen. Gemäß Vermarktungsnormengesetz unterliegen Schlachtkörper von Rindern und Schweinen einer generellen Klassifizierungspflicht, d.h. die Schlachtkörper werden gewogen, in Handelsklassen eingestuft und gekennzeichnet. Die festgestellten Daten werden protokolliert und bilden die Basis für die Abrechnung der Schlachthöfe mit den Landwirten. Schlachtbetriebe, die im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Rinder oder mehr als 60 Schweine wöchentlich schlachten, haben die Klassifizierung ausschließlich durch Mitarbeiter von Klassifizierungsdiensten vornehmen zu lassen.
Diese Dienste werden von der AMA zugelassen. Mitarbeiter (Klassifizierer) von Klassifizierungsdiensten haben eine fachliche Befähigung nachzuweisen. Diese Befähigung wird durch die Teilnahme an einem Schulungskurs der Agrarmarkt Austria mit abschließender Prüfung erworben und durch periodische Fortbildung gesichert. Mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft wurde vereinbart, dass die Durchführung der Klassifizierung durch Mitarbeiter der AMA überprüft wird. Damit ist eine schlagkräftige, einheitliche Umsetzung der Klassifizierung in Österreich nach den nationalen Bestimmungen und EU-Vorschriften möglich geworden.