Schulprogramm - Verkostung und Exkursion
Folgende Maßnahmen sind beihilfefähig:
- Veranstaltung von Verkostungen in der Schule
- Exkursionen auf einen landwirtschaftlichen Produktions- oder Einrichtung.
Flankierende pädagogische Maßnahmen können nur von zugelassenen Beihilfeempfängern beantragt werden (siehe Merkblätter und Formulare).
Ab 01. August des jeweiligen Schuljahres können Anträge auf Genehmigung von flankierenden pädagogischen Maßnahmen gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.
Begünstigte sind Kinder, die regelmäßig zugelassene oder verwaltete Einrichtungen aller Träger besuchen.
An begleitenden pädagogischen Maßnahmen dürfen auch Lehrkräfte und Begleitpersonen (z.B.: Eltern) beteiligt werden.
Es ist darauf zu achten, dass bei jeder Verkostung frisches Obst/Gemüse und/oder Konsummilch anzubieten ist.
Die Höhe der Beihilfe beträgt
bei Verkostung in der Einrichtung:
- Pauschalbeihilfe EUR 4 pro Teilnehmer, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse angeboten werden
- Pauschalbeihilfe EUR 5 pro Teilnehmer, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse angeboten werden
- Ab der 8. Schulstufe werden 100 % der Nettokosten eines/einer Ernährungsexperten/in gefördert
bei Exkursion auf einen landwirtschaftlichen Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb:
- Pauschalbeihilfe EUR 6 pro Teilnehmer, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse angeboten werden
- Pauschalbeihilfe EUR 7 pro Teilnehmer, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse angeboten werde
Wenn die Leistungserbringung ausschließlich durch Dritte erfolgt, wird für die nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Kosten eine Beihilfe maximal bis zur Höhe der Pauschalbeihilfen gewährt!
Details zur Abwicklung sind dem MERKBLATT - Sonstige Maßnahmen und dem LEITFADEN zu entnehmen! (siehe Merkblätter und Formulare):