Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login

Fragen zur ID Austria und eAMA

Warum bietet die AMA eine ID Austria für den Login bei eAMA an?

In allen Verwaltungsbereichen und auch in der Privatwirtschaft bestehen bereits jetzt eine Vielzahl von Anwendungen und Services, die mit der ID Austria verwendet werden können. Auch zukünftig wird die Anzahl dieser Anwendungen und Services stetig steigen (Arbeitnehmerveranlagung, Versicherungsdatenabfrage, Pensionskonto Online, PDF-Dokumente online signieren, Elektronische Zustellung, Online-Services der Österreichischen Sozialversicherung, usw.).

Wo kann ich meine ID Austria freischalten lassen?

Eine Auflistung aller Möglichkeiten zur Aktivierung der ID Austria ist in der Registrierungsübersicht ersichtlich.

Welche Systemanforderungen muss mein Smartphone erfüllen, damit ich mich in der App "Digitales Amt" anmelden kann?

Aktuelle Systemanforderungen der App „Digitales Amt“ finden sich unter der Adresse https://oe.gv.at/u/anforderung.

Wo muss ich mich hinwenden, wenn trotz aktivierter ID Austria mein Login bei eAMA nicht funktioniert?

In diesem Fall wird um Kontaktaufnahme mit der AMA unter Telefonnummer 050 3151 99 (Mo-Fr 07:00 -20:00 Uhr) bzw. unter der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gebeten.

Ich habe keinen Wohnsitz in Österreich, wie komme ich trotzdem zu einer ID Austria?

Informationen finden Sie unter ID Austria ohne Wohnsitz in Österreich bzw FAQ: Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft

Benötigt meine Ehefrau/Ehemann eine eigene ID Austria oder genügt ein Einstieg wie mit dem eAMA Passwort?

Wenn Ihr/e Ehefrau/Ehemann mit der ID Austria bei www.eama.at einsteigen möchte, dann benötigt sie/er ebenfalls eine eigene ID Austria. Die ID Austria ist personen-bezogen und darf nur von der-/demjenigen verwendet werden, für den sie ausgestellt/freigeschalten wurde. Eine Weitergabe der ID Austria ist nicht erlaubt. Die/der zeichnungsberechtigte AntragstellerIn kann jedoch eine elektronische AMA-Vollmacht über das Vollmachtservice Österreich - Stammzahlenregisterbehörde erteilen. Nähere Informationen dazu hier.

Ich möchte kein Smartphone nutzen?

Anstelle eines Smartphones können Sie auch einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden. Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. 


Fragen zum eAMA Passwort

Benötige ich ein neues eAMA Passwort, wenn ich die ID Austria verwende?

Nein, das bisherige eAMA Passwort bleibt erhalten und ist weiter (unabhängig von Ihrer ID Austria) gültig.

Kann ich abwechselnd das eAMA Passwort und die ID Austria verwenden?

Ja, es kann aber Anwendungen geben, für welche die ID Austria als Voraussetzung verpflichtend zu verwenden ist.

Wenn ich nur mehr die ID Austria verwende, wird dann das eAMA Passwort gesperrt?

Ja, generell gilt, dass wenn das eAMA Passwort 425 Tage nicht verwendet wird (kein Login mit dem Passwort durchgeführt wird), dieses automatisch gesperrt wird.

Nach einem Bewirtschafterwechsel kann ich plötzlich nicht mehr mit meinem eAMA Passwort einsteigen, warum?

Mit einem Bewirtschafterwechsel wird automatisch das Passwort des Vorbewirtschafters gesperrt. 

Der neue Bewirtschafter kann sich nach Einarbeitung des Bewirtschafterwechsels mit der ID Austria einloggen oder sein eigenes eAMA Passwort auf der eAMA-Anmeldeseite über „Passwort vergessen“ anfordern. Dieses Initial-Passwort wird per Post zugesandt und muss bei der ersten Anmeldung auf ein eigenes Passwort geändert werden.

Nach einem Bewirtschafterwechsel habe ich ein neues eAMA Passwort angefordert und zugeschickt bekommen, kann der alte Bewirtschafter auch noch die Daten einsehen?

Mit dem eAMA Passwort ist es nicht möglich, auf Daten eines Vorbewirtschafters zuzugreifen.  HINWEIS: Durch einen eAMA-Login mit der ID Austria kann der Vorbewirtschafter auf seine Archiv-Daten zugreifen.

Nach mehrmaliger Falscheingabe meines eAMA Passworts wurde mein Passwort inaktiviert. Was ist zu tun?

Aufgrund der mehrmaligen Falscheingabe des Passworts musste aus Sicherheitsgründen Ihr Passwort gesperrt. Ein Login mit ID Austria ist weiterhin möglich. 

Wenn Sie wieder ein Passwort für den Login haben möchten, können Sie dieses über „Passwort vergessen“ anfordern. Das neue Passwort wird am Folgetag per Post an Sie verschickt. 

Warum werde ich nach dem Login zu einer verpflichtenden Änderung meines regelmäßig verwendeten Passworts aufgefordert?

Um die Sicherheit des Passworts zu erhöhen, werden alle Anwender verpflichtet in regelmäßigen Abständen Ihr selbst gewähltes Passwort zu ändern. Dies geschieht unabhängig davon, ob das Passwort regelmäßig für einen eAMA oder Partnerseiten Login verwendet wird. 

Ich werde als Bewirtschafter von einem juristischen Vertreter gegenüber der AMA vertreten – warum kann ich mich mit meinem eAMA Passwort nicht mehr anmelden? 

Im Fall einer juristischen Vertretung (freiwillig oder unfreiwillig) ist eine Anmeldung in eAMA ausschließlich mit ID Austria möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen in eAMA tätig werden können.

Wo muss ich mich hinwenden, wenn mein Login bei www.eama.at nicht funktioniert?

In diesem Fall wird um Kontaktaufnahme mit der AMA unter der Telefonnnummer 050 3151 99 bzw. unter der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gebeten.