Mehrfachantrag-Flächen 2020 – Erfassung bis 15. Mai möglich
28.02.2020Anfang März 2020 versendet die Agrarmarkt Austria (AMA) die personalisiert vorgedruckten Unterlagen zur Vorbereitung und Unterstützung für die Antragstellung des Mehrfachantrages-Flächen 2020. Alle Betriebe können ihre Unterlagen im elektronischen Archiv unter www.eama.at einsehen und gegebenenfalls auch ausdrucken.
Die Antragsunterlagen beinhalten
- Feldstücksliste auf Basis des Vorjahresantrages,
- Maßnahmenseite (Mehrfachantrag-Angaben) mit den vorgedruckten ÖPUL-Maßnahmen,
- Verpflichtungserklärung inklusive Stammdatenblatt,
- bei Teilnahme an der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ – Auflistung der gefährdeten Nutztiere des Vorjahres,
- bei Tierhaltung (außer Rinder) – Tierliste mit Statistikdaten auf Basis des Vorjahresantrages,
- bei vorjähriger Abgabe wiederum die Almauftriebsliste.
„Da die Kontoinformation auf www.eama.at neu und übersichtlicher gestaltet wurde, wird ab dem Vordruck für 2020 die Beilage „Kontoblatt“ nicht mehr mitgesendet. Diese Informationen sind im Register "Kundendaten" unter "eKonto"-"Kontobuchungen" als jährliche Zahlungsübersicht auch für die Vorjahre jederzeit abrufbar“, informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.
Einfache Antragstellung
Die Beantragung des Mehrfachantrages-Flächen erfolgt entweder durch den Antragsteller selbst unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer beziehungsweise des Bezirksreferates als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe.
Nach dem Absenden des Mehrfachantrages-Flächen erhält der Antragsteller eine Meldung, die das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Sämtliche antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen Archiv (eArchiv) gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Es wird empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig (einige Tage) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.
Zeiträume für die Antragseinreichung
Antragseinreichung | rechtzeitig | verspätet | zu spät |
---|---|---|---|
Mehrfachantrag Flächen 2020 | bis Freitag, den 15.05.2020 | von Samstag, den 16.05. bis Dienstag, den 09.06.2020 | ab Mittwoch, den 10.06.2020 |
Beilage Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste 2020 | bis Mittwoch, den 15.07.2020 | - | ab Donnerstag, den 16.07.2020 |
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrages-Flächen können bis Dienstag, den 2. Juni 2020 Korrekturen ohne Prämienabzug vorgenommen werden.
Einstieg und Antragstellung mit der Handy-Signatur
Neben der Handy-Signatur ist es auch noch möglich, mit dem PIN-Code ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen und den Mehrfachantrag-Flächen abzusenden.
Bezirksbauernkammer/Bezirksreferat schaltet Handy-Signatur frei
Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst freigeschalten werden. Die Online-Freischaltung der Handy-Signatur für Landwirte ist auch direkt auf der Bezirksbauernkammer beziehungsweise dem Bezirksreferat möglich.
Mit der Handy-Signatur können jederzeit Verträge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskontoim Internet rasch und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden.
Ebenso kann das Unternehmensserviceportal (USP) www.usp.gv.at mit zahlreichen E-Government-Anwendungen der Verwaltung, darunter die eZustellung (MeinPostkorb) für Bescheide und Mitteilungen der AMA oder dem RinderNET, genutzt werden.
Alle weiteren möglichen Registrierungsstellen sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet. Nähere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie auch in den Fragen und Antworten.
Wie funktioniert der Einstieg mit der Handy-Signatur auf www.eama.at?
- Geben Sie Ihre registrierte Handynummer und Ihr geheimes Signatur-Passwort auf www.eama.at ein.
- Ihr aktiviertes Handy erhält per SMS eine einmal gültige SMS-TAN.
- Die SMS-TAN ist nun 5 Minuten lang gültig und muss zur Identitätsbestätigung eingetragen werden.
ÖPUL 2015 „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ - Variante 1 und 2
Nachdem die Rahmenbedingungen für die neue EU-Förderperiode noch nicht fixiert sind, ist für das ÖPUL eine Verlängerung des Verpflichtungszeitraumes bis einschließlich 2021 geplant. ÖPUL-Betriebe, die die Begrünungsvarianten 1 oder 2 durchführen wollen, müssen wie bisher die Vorbeantragung bis spätestens 9. Juni 2020 im Mehrfachantrag-Flächen 2020 vornehmen. Für Betriebe, deren Verpflichtungszeitraum für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bereits ausgelaufen ist, gilt die Vorbeantragung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Übergangsbestimmungen. Zusätzlich muss die Maßnahme im Herbstantrag 2020 verlängert werden. Zur Verlängerung von ÖPUL-Maßnahmen im Herbstantrag 2020 wird die AMA allen ÖPUL-Teilnehmern Ende August 2020 detaillierte Informationen zukommen lassen.
Weitere Informationen
Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung des Mehrfachantrages-Flächen 2020, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mailadresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.