Amtssignatur der AMA
Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifizierungsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtssignatur hat drei verpflichtende Merkmale (§§ 19, 20 E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004 i. d. g. F.):
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Prüfinformation der elektronischen Signatur
Gesicherte Veröffentlichung der AMA-Bildmarke
Die Agrarmarkt Austria verwendet bei amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:
Download Bildmarke (gesichert)
Prüfung der elektronischen Amtssignatur der AMA
Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Verifizierung des Papier-Ausdrucks eines amtssignierten AMA-Dokuments
Die Feststellung, ob ein ausgedrucktes, amtssigniertes Dokument tatsächlich von der AMA stammt, kann auf folgende Art erfolgen:
- per Fax
- per E-Mail (Scan des Dokumentes)
- postalisch (Original oder Kopie)
Kontaktdaten sind dem Briefkopf zu entnehmen.
Der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der AMA und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Fall der negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der AMA nicht verifiziert werden."
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert die AMA eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.