Handy-Signatur ohne Wohnsitz in Österreich

Um sich am Portal www.eama.at einloggen und rechtsgültige Anträge/Meldungen/Abholungen von eZustellungen/etc. tätigen zu können, ist die Nutzung der EU-konformen österreichischen Handy-Signatur (mobilen Bürgerkarte) erforderlich.

Auch Personen, die keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben und damit nicht im Zentralen Melderegister Österreichs (ZMR) aufscheinen, können eine Handy-Signatur beantragen.

  • Lassen Sie sich dafür im Ergänzungsregister natürliche Personen (ERnP) eintragen, siehe auch Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) 
    • Die freiwillige Eintragung in das ERnP kann in der Regel gemeinsam mit Aktivierung der Bürgerkarte/Handy-Signatur durch die Bürgerkarten/Handy-Signatur - Registrierungsstellen erfolgen. 
    • Eine Liste der Bürgerkarten/Handy-Signatur-Registrierungsstellen finden Sie unter https://www.a-trust.at/registrierungsstellen/
    • Erkundigen Sie sich jedoch bitte im Vorfeld telefonisch bei der jeweiligen Registrierungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin. Weisen Sie bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass 
      • …Sie keinen Wohnsitz in Österreich besitzen und sich gleichzeitig ins Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eintragen lassen wollen
      • …Sie (gegebenenfalls) keinen österreichischen Handyprovider haben und erkundigen Sie sich, ob die Freischaltung Ihrer Handynummer (ob Ihr Netzprovider durch die Handy-Signatur Österreichs) überhaupt aktivierbar und verwendbar ist.
  • Nach erfolgreicher Freischaltung/Aktivierung überprüfen Sie die Funktion Ihrer Handy-Signatur durch ein testweises Log-In z.B. auf der Seite www.handy-signatur.at (Schaltfläche „Jetzt in das Handy-Signatur Konto einloggen“)
  • Sollten Sie ein Smartphone besitzen und sich, wie oben beschrieben, die Handy-Signatur (die mobile Bürgerkarte) freischalten haben lassen, dann können Sie sich auch das Handy-Signatur APP auf der oben genannten Seite (www.handy-signatur.at) unter „Der digitale Ausweis – Jetzt auch als APP“ installieren. Dadurch erhalten Sie bei der Nutzung Ihrer Handy-Signatur keine SMS mehr, sondern Sie können bequem mit den Funktionen Ihres Handy’s (QR-Code Scanner, Fingerabdruck-Leser, Gesichtserkennung, etc.) den Handy-Signatur Vorgang durchführen.
  • Nach Freischaltung der Handysignatur, informieren Sie bitte die AMA unter std@ama.gv.at. Danach kann die AMA Ihre Kundendaten mit den bereichsspezifischen Personenkennzeichen ausstatten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einstieg für Sie auf www.eama.at möglich.