Maßnahme 1 (M1) - Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft

Beschreibung

Die Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen beinhaltet folgende drei Vorhabensarten (VHA):

  • Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft (1.1.1)
  • Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forst-wirtschaft (1.2.1)
  • Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft (1.3.1)

In der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ können integrierte Förderungsanträge gestellt werden. Das bedeutet, dass für ein Vorhaben, welches Förderungsgegenstände der VHA 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 enthält, nicht jeweils ein eigener Antrag pro VHA gestellt werden muss, sondern dass ein gemeinsamer Antrag für diese Vorhabensarten beantragt werden kann.

Förderungsziel:

  1. Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Qualifikationen durch weiterführende außerschulische Berufsbildung zur erfolgreichen Übernahme und Führung von Betrieben.
  2. Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen durch Fort- und Weiterbildung; dies soll zu einer Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beitragen.

Voraussetzungen

  • Förderungswerber können nur Anbieter von Bildungsmaßnahmen sein, die als Qualitätsnachweis über ein gültiges Ö-Cert oder ein im Ö-Cert aufgelistetes gültiges Qualitätsmanagementsystem für Erwachsenenbildungsorganisationen verfügen. Ein gültiges QM-Zertifikat muss für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sein. Läuft das zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene QM-Zertifikat schon vorher aus, kann die Bewilligende Stelle nur eine bedingte Bewilligung unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Vorlage des neuen QM-Zertifikats aussprechen.
  • Die Anbieter verfügen über die Anerkennung des BMNT als Bildungsanbieter für die Vorhabensart "begleitende Berufsbildung und Fort- und Weiterbildung" und den beantragten regionalen Wirkungsbereich und den bzw. die inhaltlichen Schwerpunktbereiche des Programms LE 14-20 (Letzteres ist nur für Fort- und Weiterbildung relevant).
  • Die Inhalte der beantragten Bildungsvorhaben müssen mindestens einem der Schwerpunktbereiche, für den der Bildungsanbieter anerkannt wurde, zuordenbar sein.

Geltungsbereich

Gemäß SRL „LE-Projektförderungen“ ist für die Bewilligung von Förderungsanträgen im Bereich der M1 für das Bundesland Wien die AMA betraut.

Antragsunterlagen

Formulare Förderungsantrag

Infoblätter und Ausfüllhilfen Förderungsantrag

Formulare Zahlungsantrag

Infoblätter und Ausfüllhilfen

Besondere Hinweise

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

Die Abgabe und Entgegennahme des Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Weiters wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Eingangsdatum des Förderantrages als frühester möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten gilt. Ein Projektbeginn vor dem Einreichdatum bedeutet den Ausschluss von der Förderung.

Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die bewilligende Stelle, erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.

Eine allfällige Bewilligung (Förderzusage) kann erst nach Vorlage eines formal vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und nach dem Durchlaufen des Auswahlverfahrens auf Basis der zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgen.

Stichtag für das Auswahlverfahren in der Maßnahme 1

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensarten

  • 1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
  • 1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
  • 1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen für Land- und ForstwirtInnen

der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ eine laufende Antragstellung vor.

Stichtag

Die Agrarmarkt Austria (AMA) gibt als Stichtag für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren den 13.11.2023 bekannt.
Hinweis: Dieser Stichtag gilt nur für das Bundesland Wien (siehe Geltungsbereich).
 


 

Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle in der AMA per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind.

Informationen zum Auswahlverfahren

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt jedoch gewahrt.

Die Vorhaben werden anschließend durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben.

Fristen

  • Einreichung des Förderungsantrages vor Beginn der Umsetzung des Vorhabens.

Kosten

  • Untergrenze für anrechenbare Kosten: € 5.000,- je Förderungsantrag bei Demonstrationsvorhaben
  • Untergrenze für anrechenbare Kosten: € 1.000,- je Förderungsantrag bei Informationsmaßnahmen

Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung

Mathäus Steurer
Agrarmarkt Austria
GB II/Abt. 4/Ref. 17 – LE Projektförderung
Dresdner Straße 70, 1200 WIEN 
Tel.: 050 3151 - 3756 
E-Mail: le-bst@ama.gv.at