ÖPUL 2023 – Prämienzuschläge auf Grünland bei den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“

24.05.2023 Prämienzuschläge sind möglich

Bei den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) gibt es optionale Prämienzuschläge, die jährlich flächenbezogen beantragt werden können. Die inhaltlichen Anforderungen dieser Zuschläge und Optionen sind bei den Maßnahmen UBB und BIO ident. Die Zuschläge werden zusätzlich zur Basismodulprämie von UBB und BIO gewährt.

Optionale Zuschläge auf Grünlandflächen

Zuschlag für Biodiversitätsflächen auf gemähten Grünlandflächen (ohne Bergmähder) über 7 % (Code DIVSZ, DIVNFZ, DIVAGF und DIVRS)

Für über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen wird bis maximal 20 % der gemähten Grünlandfläche ein Zuschlag gewährt. Biodiversitätsflächen aus bestimmten anderen Maßnahmen können ebenso wie Pufferstreifen im Rahmen von GLÖZ 4 nur für die mindestens 7 % erforderlichen Biodiversitätsflächen angerechnet werden. Für die Berechnung der über 7 % hinausgehenden Biodiversitätsflächen werden sie nicht berücksichtigt.

Beispiel
Ein Betrieb hat 3 % seiner gemähten Grünlandflächen in die Maßnahme „Naturschutz“ (Code NAT) eingebracht und mit DIVSZ beantragt sowie 5 % gemähte Grünlandflächen nur mit DIVSZ codiert. Insgesamt sind somit 8 % der Fläche mit DIVSZ ausgewiesen. Der Betrieb erhält die Naturschutzprämie für die 3 % NAT- und DIVSZ-Fläche sowie für 5 % die Basismodulprämie. Ein Zuschlag für zusätzliche Flächen wird nicht gewährt, da die reine DIVSZ-Fläche kleiner als 7 % ist.


Zuschlag für Biodiversitätsflächen auf Grünlandflächen bei durchschnittlicher Grünlandzahl von mindestens 30

Wenn eine Biodiversitätsfläche auf einem Schlag mit einer durchschnittlichen Grünlandzahl von mindestens 30 angelegt wird, erhält sie automatisch einen Zuschlag. Bei mehreren Grünlandzahlen am Schlag wird der Mittelwert anteilig berechnet. Auch hier gilt, dass der Zuschlag bis maximal 20 % der gemähten Grünlandfläche gewährt wird.

Die Grünlandzahlen können unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der Legende unter „Finanzbodenschätzung“ eingeblendet oder unter dem Menüpunkt „Drucken“ -> „Formulare“ -> „Antrag Feldstücksliste – alle Details“ als Ausdruck angefordert werden.

Zuschlag für mindestens 1 Biodiversitätsfläche je angefangene 3 ha Grünlandfläche

Für Biodiversitätsflächen wird bis maximal 20 % der gemähten Grünlandfläche ein Zuschlag gewährt, wenn mindestens 1 Biodiversitätsfläche größer 0,05 ha je angefangene 3,00 ha gemähten Grünlandfläche angelegt wird. Dabei ist immer aufzurunden, z.B. müssen mindestens 3 Schläge mit den Codes DIVSZ, DIVNFZ, DIVAGF oder DIVRS bei insgesamt 6,01 ha gemähter Grünlandfläche vorhanden sein.

Zuschlag Neueinsaat einer Biodiversitätsfläche mit regionaler Grünland-Saatgutmischung (Code DIVRS)

Um diesen Zuschlag zu erhalten, hat eine Neuansaat mit mindestens 30 Arten aus 7 Pflanzenfamilien gemäß der Artenliste laut Anhang C der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 zu erfolgen. Die Neuansaat hat auf Grünlandflächen mit einer durchschnittlichen Grünlandzahl von mindestens 30 sowie einer Hangneigung unter 18 % zu erfolgen. Die Flächen sind mit dem Code DIVRS zu kennzeichnen.

Zuschlag für gemähte Steilflächen

Dieser Zuschlag wird für Steilflächen, die mindestens einmal pro Jahr gemäht werden und eine Hangneigung von mindestens 50 % aufweisen, automatisch gewährt.

Die Hangneigungen können unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der Legende unter „Gebietsabgrenzungen/Hangneigungen“ eingeblendet werden.

Die detaillierten Bedingungen und weitere Erläuterungen zu den einzelnen Zuschlägen sind in den Maßnahmeninformationsblättern zu UBB und BIO unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter einsehbar.

Prämienübersicht für die Zuschläge auf Grünlandflächen

Zuschlag
Detail
Euro/ha
Zuschläge für Biodiversitätsflächen (jeweils bis max. 20 % der gemähten Grünlandflächen ohne Bergmähder)
Zuschlag über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen
100
Zuschlag bei durchschnittlicher Grünlandzahl des Schlages von mindestens 30
50
Zuschlag für mindestens 1 Biodiversitätsfläche je angefangene 3 ha gemähter Grünlandfläche
50
Zuschlag bei Neueinsaat von Biodiversitätsflächen mit regionaler Grünland-Saatgutmischung
300
Zuschlag gemähte Steilflächen ab 50 % Hangneigung
400