Die Meldefrist für die Mengenangaben bei der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ naht
18.11.2024 Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2024 anzugebenBetriebe, die heuer an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnehmen, können noch bis einschließlich den 30. November 2024 mittels einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2024 bodennah ausgebrachte oder separierte Mengen prämienfähig nachbeantragen oder ändern. Nach der geregelten Frist können nur mehr Reduktionen beantragter Mengen berücksichtigt werden.
Die im Jahr 2024 im erlaubten Zeitraum bodennah ausgebrachten Mengen an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 separierten Rindergüllemengen sind online unter www.eama.at in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2024 in Kubikmeter einzutragen. Die Beantragung muss mit den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen übereinstimmen, diese sind bei einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzulegen.
Es müssen auch die im Dezember 2024 geplanten noch zu separierenden Rindergüllemengen bis spätestens am 30. November 2024 mitbeantragt werden. Wenn nicht abgeschätzt werden kann, wie viel Rindergülle im Dezember 2024 noch separiert wird, wird empfohlen, diese Menge erst im Jahr 2025 zu separieren und somit im Mehrfachantrag 2024 nicht mehr zu beantragen. Gülle, die ab dem Jänner 2025 separiert wird, ist im Mehrfachantrag 2025 zu beantragen.
Achtung
Die Einreichung des Mehrfachantrages 2025 ist bereits möglich. Es ist daher darauf zu achten, dass die Beantragung der bodennah ausgebrachten oder separierten Mengen im richtigen Antrag durchgeführt wird.
Wird im Förderjahr 2024 keine Menge für ein bodennahes Ausbringungsverfahren oder für die Gülleseparierung beantragt, erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag bis spätestens am 31. Dezember 2024 im Mehrfachantrag 2025 erforderlich, wenn der Betrieb im Folgejahr an der Maßnahme teilnehmen möchte.
Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ wie z. B. die Möglichkeit, ab dem Antragsjahr 2025 an der Kategorie „Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen“ teilnehmen zu können, finden Sie im entsprechenden Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter.
Möchten Sie diese und ähnliche aktuelle Informationen zum ÖPUL automatisch per E-Mail erhalten? Abonnieren Sie unseren Newsletter unter www.ama.at/allgemein/newsletter!