Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten
02.12.2024 Bereits absolvierte und von den Bildungsanbietern gemeldete Weiterbildungen sind unter www.eama.at einsehbarFür bestimmte ÖPUL-Maßnahmen müssen Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden, die dem Erwerb maßnahmenbezogenen Fachwissens dienen.
Fristen für die Absolvierung der Weiterbildungen
Betroffene Betriebe haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, das notwendige Mindestausmaß an Schulungsstunden je Maßnahme zu absolvieren. Bei den Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ können die Weiterbildungsverpflichtungen noch im Jahr 2026 erfüllt werden. Für den ab dem Antragsjahr 2025 angebotenen Zuschlag „Almweideplan“ in der Maßnahme „Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung absolviert werden.
Maßnahme | Themen | Mindestausmaß | Frist |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung | biodiversitätsrelevante Themen | 3 Stunden | 31. Dezember 2025 |
Biologische Wirtschaftsweise | biodiversitätsrelevante Themen | 3 Stunden | |
Biologische Wirtschaftsweise | 5 Stunden | ||
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel | Stickstoffdüngung und angepasste Nutzungshäufigkeit im Grünland | 3 Stunden | |
Almbewirtschaftung – Naturschutz auf der Alm | naturschutzorientierte und biodiversitätsfördernde Almbewirtschaftung | 4 Stunden | |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland | Grünlandbewirtschaftung | 5 Stunden | |
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker | Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden bzw. grundwasserschonende Bewässerung oder stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen | 10 Stunden | 31. Dezember 2026 |
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung | Regionales Vernetzungstreffen | - | |
Almbewirtschaftung – Almweideplan | Almwirtschaft (Weideführung, standortangepasste Beweidung) und damit verbundene ökologische Auswirkungen | 4 Stunden | 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung |
Es sind Kurse aus dem Bildungsangebot eines vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannten Bildungsanbieters zu wählen. Eine Liste der anerkannten Bildungsanbieter ist unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen zu finden.
Grundsätzlich müssen die Weiterbildungen von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer absolviert werden. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen können die Kurse auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 1. Jänner 2022. Der Kursbesuch einer Person kann nur in absoluten Ausnahmefällen auf mehrere Betriebe angerechnet werden (wenn sonst keine andere Person zur Verfügung steht). Die Absolvierung der Kurse ist an die geschulte Person gebunden. Verlässt die geschulte Person vor Ende der Frist den Betrieb, müssen die Kurse bis dahin nachgeholt werden. Scheidet die geschulte Person nach Ende der Frist vom Betrieb aus, so muss kein weiterer Kurs absolviert werden. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
Teilnahmebestätigungen werden automatisch an die AMA übermittelt
Sollte der Weiterleitung zugestimmt worden sein, werden die Nachweise für absolvierte Weiterbildungen von den Bildungsanbietern direkt an die AMA übermittelt. Die Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist daher nicht erforderlich!
Auf www.eama.at werden im Register Flächen → Abfragen → Weiterbildung die für ÖPUL-Maßnahmen gemeldeten Weiterbildungsstunden angezeigt. Seit Mitte November 2024 sind alle bis 20. September 2024 absolvierten und von den Bildungsanbietern an die AMA gemeldeten Weiterbildungsstunden einsehbar. Bei noch zu wenig Weiterbildungsstunden gibt es ab dem Mehrfachantrag 2025 einen entsprechenden Hinweis im Rahmen der Antragstellung. Dieser Hinweis dient nur zur Information, dass noch Weiterbildungsstunden absolviert werden müssen und hat vorerst keine Auswirkung. Nach dem Stichtag 20. September 2024 absolvierte Weiterbildungen können frühestens bei der nächsten voraussichtlich Anfang 2026 stattfindenden Datenübermittlung berücksichtigt werden.
Was ist zu tun, wenn absolvierte Weiterbildungen nicht aufscheinen?
- Am Teilnahmezertifikat ist zu prüfen, ob die Schulung für ÖPUL-Maßnahmen anrechenbar ist. Unter www.eama.at werden nur ÖPUL-Schulungen angezeigt.
- Nach dem 20. September 2024 absolvierte Weiterbildungen scheinen erst bei der nächsten Dateneinspielung auf. Vor Anfang 2026 werden keine neuen Daten eingespielt.
- Wurde dem Bildungsanbieter keine Einwilligung zur Weiterleitung an die AMA erteilt, wurden auch keine Daten an die AMA übermittelt. Einwilligungen können auch noch nachträglich erteilt werden. Es wird daher empfohlen, bei jeder Schulung die Einwilligung zur Datenweitergabe zu erteilen.
- Erforderlichenfalls ist mit dem Bildungsanbieter Kontakt aufzunehmen, um die Sachlage zu klären.
- Noch notwendige Schulungen können innerhalb der offenen Fristen bei den zugelassenen Bildungsanbietern absolviert werden, teilweise gibt es auch Online-Kurse.
Teilnahmebestätigungen zum Naturschutz-Monitoring für die Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ sowie die Teilnahmebestätigung zum regionalen Naturschutzplan für die Maßnahmen „Naturschutz“ oder „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ werden auf www.eama.at nicht angezeigt. Die Übermittlung dieser Daten an die AMA erfolgt direkt von der zuständigen Stelle im Rahmen der Auszahlungsberechnung.
Weitere detaillierte Informationen zu den Weiterbildungsverpflichtungen sind in den ÖPUL-Informationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.
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