Informationen zu ÖPUL-Mitteilungen

09.01.2025 Auszahlungsmitteilungen werden von der AMA versendet

Die Auszahlung der ÖPUL-Förderungen erfolgte am 19. Dezember und der Versand der dazugehörigen Auszahlungsmitteilungen beginnt mit 15. Jänner. In den Mitteilungen wird einzelbetrieblich übersichtlich dargestellt, wie sich die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Maßnahmen zusammensetzen und es wird über weitere Berechnungsergebnisse informiert.

Die Auszahlung im Dezember stellt die Hauptberechnung für das Antragsjahr 2024 dar. Bei ÖPUL handelte es sich dabei um eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Gesamtbetrages. Da auch vorherige Antragsjahre nachberechnet wurden, können sich mehrere Mitteilungen in einem Kuvert befinden und wegen der Vielzahl an Mitteilungen und Bescheiden mehrere Kuverts an einen Betrieb versendet werden. Eine Unterscheidung der Antragsjahre ist in der Fußzeile der ÖPUL-Mitteilungen möglich.

Informationen sind unter www.eama.at einsehbar

Bei Betrieben, die bei „MeinPostkorb“ angemeldet sind, werden die Mitteilungen am 15. Jänner elektronisch versendet. Bei postalischem Versand wird es einige Tage dauern, bis die Mitteilungen zugestellt sind. Alle Mitteilungen sind jedoch zwei bis drei Tage nach dem 15. Jänner betriebsbezogen unter www.eama.at im Bereich „eArchiv“ einsehbar.

Im ÖPUL-Abrechnungsreport unter www.eama.at im Register Flächen → Abfragen kann von den förderwerbenden Personen ab 15. Jänner im Detail nachvollzogen werden, welche Daten für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.

Im Register Kundendaten wird unter eKonto → Kontobuchungen der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos angezeigt. Sämtliche betriebsbezogenen Zahlungen sind darin aufgelistet.

Hinweis zur Auszahlungshöhe der Ökoregelungsmaßnahmen

Für die in der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag 2024 beantragten Zwischenfruchtvarianten vom Sommer/Herbst 2024 erfolgte keine Teilzahlung. Die Auszahlung wird zur Gänze im Juni 2025 erfolgen. Die anderen unter die Ökoregelungen fallenden Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“, „Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“ und „Tierwohl – Weide“ wurden vorerst mit dem untersten Wert des Prämienbandes berechnet und eine Teilzahlung in Höhe von 75 % durchgeführt. Die Restzahlung sowie die Berücksichtigung der gesamten für die Ökoregelungen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt ebenfalls im Juni 2025.

Nachbeantragung von Maßnahmen für das Antragsjahr 2025

Es kommt vor, dass der Vertrag für eine Maßnahme für das Antragsjahr 2024 nicht zustande gekommen ist, weil z. B. Zugangsvoraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen für die jeweilige Maßnahme nicht erfüllt wurden oder die Maßnahme zu spät beantragt wurde. Dies wird in der Mitteilung mit dem Text „Der Vertrag kommt nicht zustande“ ausgewiesen. Sollten die Zugangsvoraussetzungen und die weiteren Förderverpflichtungen für die betroffene Maßnahme im Antragsjahr 2025 erfüllt werden können, ist ein erneuter Maßnahmenantrag erforderlich.

Dazu ist binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung unter www.eama.at im Mehrfachantrag 2025 die betroffene Maßnahme unter „MFA-Angaben“ (im sogenannten ÖPUL-Maßnahmenantrag) selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer nachzubeantragen. Ein fristgerechter Antrag wäre bis spätestens am 31. Dezember 2024 zu stellen gewesen. Daher muss zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung ein gesondertes Ersuchen übermittelt werden, damit die verspätete Maßnahmenbeantragung nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2025 anerkannt werden kann. Das gesonderte Ersuchen ist unter www.eama.at über den Reiter Eingaben → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2024 zu übermitteln.

Vertragszeitraumüberprüfung

Die AMA hat im Zuge der Berechnung auch eine Überprüfung auf Einhaltung des Vertragszeitraums für die mehrjährigen Maßnahmen mittels einer Verwaltungskontrolle zwischen den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt. Es unterliegen nur die Basisprämien der Vertragszeitraumüberprüfung, nicht jedoch die Zuschläge. Für den Flächenabgang wurde eine Toleranz von 5 % der Maßnahmenfläche des Jahres 2023, mindestens jedoch 0,50 ha und maximal 5,00 ha, angewandt. Die Ergebnisse der Vertragszeitraumüberprüfung werden den betroffenen Betrieben in einer Nachberechnungsmitteilung für das Antragsjahr 2023 in einer detaillierten Maßnahmen- und Flächentabelle mitgeteilt.

Im ÖPUL 2023 gilt die Regelung, dass bei Verlust der Verfügungsgewalt auf einzelnen Flächen oder für den gesamten Betrieb durch Pachtkündigung, Auslaufen des Pachtvertrages, Tausch sowie Verpachtung oder Verkauf der Eigentumsflächen die eingegangenen Verträge ohne Rückzahlung für die Vorjahre auslaufen können. Ist der in der Mitteilung ausgewiesene Flächenabgang auf einen Verlust der Verfügungsgewalt zurückzuführen, kann binnen 4 Wochen eine Rückmeldung unter www.eama.at über den Reiter Eingaben → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2023 → Vertragszeitraumüberprüfung mittels Hochladen von Nachweisen erfolgen. Bei positiver Beurteilung durch die AMA erfolgt keine Rückforderung für die betroffenen Flächen.

Einspruch gegen die ÖPUL-Mitteilung

Ein begründeter Einspruch gegen das ÖPUL-Auszahlungsergebnis kann nach Erhalt der Mitteilung online über www.eama.at über das Register Eingaben erhoben werden und ist binnen 4 Wochen durchzuführen. Der Status der Bearbeitung durch die AMA kann unter www.eama.at verfolgt werden.

 Für Fragen zur Auszahlung hinsichtlich ÖPUL steht ein Telefonhotlineservice der AMA unter der (einheitlichen) Nummer 050 3151 99 zur Verfügung.

Weitere Informationen und die Höhe der konkreten Prämiensätze können in den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter entnommen werden.

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