Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei den ÖPUL-Maßnahmen „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ und „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

30.04.2025 Die Bodenproben müssen rechtzeitig von einem akkreditierten Labor analysiert werden und sind unter www.eama.at zu erfassen

Betriebe, die an den Maßnahmen „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ oder „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teilnehmen, müssen Bodenproben ziehen und von einem akkreditierten Labor auswerten lassen. Die Ergebnisse sind selbstständig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer im INVEKOS-GIS unter www.eama.at einzutragen. Nachfolgend wird auf die dementsprechenden Vorgaben näher eingegangen.

Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

Die Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ wird in ganz Österreich angeboten. Betriebe, die an dieser Maßnahme teilnehmen, müssen pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche mindestens eine Bodenprobe ziehen.

Achtung

Die Bodenproben müssen bis spätestens am 31. Dezember 2025 bei einem akkreditierten Labor zur Analyse eingelangt sein. Dies gilt auch für Betriebe, die ab dem Förderjahr 2025 neu in die Maßnahme eingestiegen sind.

Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl benötigter Bodenproben sind alle Grünlandflächen aus dem Mehrfachantrag 2025 mit einer Hangneigung unter 18 %, unabhängig von der Schlagnutzung und der Einbringung in etwaige andere Maßnahmen. Somit reduzieren z. B. Flächen in der Maßnahme „Naturschutz“ den Wert für die einzuberechnenden Flächen nicht. Flächen mit Umbruchsverbot gemäß GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen), GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) und GLÖZ 9 (Umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten) sind nicht förderfähig und zählen daher nicht zur Ausgangsbasis.

 Die Bodenuntersuchungen sind entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des pH-Wertes, des Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des Humusgehaltes durchzuführen.

Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker

Die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ wird in bestimmten Gebieten in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien angeboten. Die Gebietskulisse für die Maßnahme wurde im Oktober 2024 ausgeweitet. Die Gebietskulisse ist im Anhang G der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 auf Katastralgemeindeebene festgelegt und kann außerdem im INVEKOS-GIS unter www.eama.at mittels dem Legendeneintrag „Gebietsabgrenzungen/Grundwasserschutz Acker“ sichtbar gestellt werden. Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 und deren Anhänge sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/recht abrufbar.

 Betriebe, die an der Maßnahme teilnehmen, müssen pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe ziehen. Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl benötigter Bodenproben sind die Ackerflächen des Betriebes gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026, unabhängig von der Schlagnutzung und der Einbringung in etwaige andere Maßnahmen oder Optionen. Die Bodenproben müssen bis spätestens am 31. Dezember 2026 bei einem akkreditierten Labor zur Analyse eingelangt sein.

 Die Bodenuntersuchungen sind entsprechend den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des Stickstoff-, Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des pH-Wertes und des Humusgehaltes durchzuführen. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.

Optionaler Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien

Betriebe, die zusätzlich an dem optionalen Zuschlag „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 doppelt so viele Bodenproben untersuchen lassen (d. h. mindestens 2 Proben je angefangene 5 ha Ackerfläche entsprechend räumlicher und zeitlicher Projektvorgaben durch die beauftragte Stelle AGES).

Akkreditierte Labore

Anrechenbar sind nur Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht werden. Als akkreditiertes Labor gelten jene Labore, die eine Zertifizierung gemäß EN ISO 17025 vorweisen können. Folgende akkreditierte Labore sind aktuell bekannt:

  • AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
  • AGRANA Zucker GmbH
  • Agrolab Agrarzentrum GmbH
  • Amt der Kärntner Landesregierung
  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • cewe GmbH
  • Kalb Analytik GmbH (für Bodenproben im Rahmen der Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“)
  • BGD – Bodengesundheitsdienst GmbH

Erfassung der Bodenproben im INVEKOS-GIS unter www.eama.at

Die Eingabe der Ergebnisse von Bodenproben erfolgt in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske. Die bereits erfassten Bodenproben werden aufgelistet. Eine Anleitung zur Erfassung und zu den Anzeigedetails ist im Benutzerhandbuch INVEKOS-GIS unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter zu finden. Zur Sicherung der Erfassungsqualität gibt es Eingabeeinschränkungen und Plausibilitätsprüfungen.

Eine Bodenprobe kann nur einmal und nur jenem Betrieb zugerechnet werden, der die untersuchte Fläche im betroffenen Jahr beantragt hat. Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Fläche an einen anderen Betrieb ist daher nicht möglich. Für den abgebenden Betrieb kann die Probe jedoch angerechnet werden. Der übernehmende Betrieb muss gegebenenfalls eine neuerliche Untersuchung vornehmen lassen, um die erforderliche Probenanzahl zu erreichen. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn ab Herbst eine neue Fläche zum Betrieb dazukommt und diese bereits beprobt werden soll, kann die Bodenprobe auch dem Folgejahr – da die Fläche erst im Folgejahr in den Mehrfachantrag aufgenommen werden kann – zugeordnet werden.

 Die Erfüllung der Förderverpflichtung bei den zwei betroffenen ÖPUL-Maßnahmen wird von der AMA überprüft.

Weitere detaillierte Informationen zu den Förderverpflichtungen bei den ÖPUL-Maßnahmen „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ und „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ können den gleichnamigen Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter entnommen werden.

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