Schulprogramm - Kommunikationsmaßnahmen
Die Europäische Union gewährt eine Beihilfe für Kommunikationsmaßnahmen, um den Bekanntheitsgrad des EU-Schulprogramms zu steigern.
Folgende Maßnahmen sind beihilfefähig:
- Werbegeschenke: Gadgets für Kinder
- Folder/Broschüre zur Information der breiten Öffentlichkeit über das Schulprogramm
- Informationsveranstaltungen zur Information der breiten Öffentlichkeit über das Schulprogramm
- Mediale Informationskampagnen
Bei Informationsmaßnahmen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, ist der Schwerpunkt auf frisches Obst und Gemüse und/oder Konsummilch zu legen.
Kommunikationsmaßnahmen können nur von zugelassenen Beihilfeempfängern beantragt werden (siehe Merkblätter und Formulare).
Ab 01. August des jeweiligen Schuljahres können Anträge auf Genehmigung von Kommunikationsmaßnahmen gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.
Die Finanzierung erfolgt zu 100% aus EU-Mitteln bis zur Erschöpfung des im Rahmen der nationalen Strategie festgelegten Budgets. Gefördert wird ausschließlich der NETTO-Betrag, die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig!
Details zur Abwicklung sind dem MERKBLATT - Sonstige Maßnahmen zu entnehmen! (siehe Merkblätter und Formulare)
Logo EU-Schulprogramm:

Die Verwendung des Logos bedarf vorab der Genehmigung durch die AMA! - Hier downloaden