Schulprogramm - Unterrichtsmaterialien

Die Europäische Union gewährt eine Beihilfe für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien, um die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch zu fördern.

Folgende Unterrichtsmaterialien können erstellt werden:

  • Handout
  • Folder/Broschüre
  • Buch
  • DVD/Film
  • Sonstige Unterrichtsmaterialien

zu Lehrzwecken betreffend Obst/Gemüse bzw. Milch/Milchprodukte und gesunder Ernährung.

Bei den Unterrichtsmaterialen muss es sich – ausgenommen Nachproduktionen – um ein neues Konzept handeln –  bereits bestehende Unterrichtsmaterialien können nicht eingereicht werden.

Bei Unterrichtsmaterial zum Thema Milch und Milcherzeugnisse muss der Schwerpunkt auf Konsummilch gelegt werden.

Unterrichtsmaterialien können nur von zugelassenen Beihilfeempfängern beantragt werden (siehe Merkblätter und Formulare).

Ab 01. August des jeweiligen Schuljahres können Anträge auf Genehmigung von Unterrichtsmaterialien gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.

Die Finanzierung erfolgt zu 100% aus EU-Mitteln bis zur Erschöpfung des im Rahmen der nationalen Strategie festgelegten Budgets. Gefördert wird ausschließlich der NETTO-Betrag, die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig!

Details zur Abwicklung sind dem MERKBLATT - Sonstige Maßnahmen zu entnehmen! (siehe Merkblätter und Formulare)

Logo EU-Schulprogramm:



 

Die Verwendung des Logos bedarf vorab der Genehmigung durch die AMA! - Hier downloaden