Grundsätzliches zur Vor-Ort-Kontrolle der AMA

Warum wird kontrolliert?

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wurde vom Gesetzgeber mit dem AMA-Gesetz 1992 als juristische Person des öffentlichen Rechts geschaffen und als EU konforme Marktordnungsstelle eingerichtet.

Die AMA untersteht der Aufsicht des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) .

Die Vergabe öffentlicher Mittel von EU, Bund und Ländern bedingt jedoch eine genaue Vorgehensweise und strenge Kontrolle. Die AMA ist verpflichtet Vor-Ort-Kontrollen bei den betroffenen Antragstellern durchzuführen.

Gemäß Art. 24 der VO (EU) Nr. 809/2014 sind die Vor-Ort-Kontrollen so durchzuführen, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anforderungen und Normen für die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) eingehalten werden.

Wer kontrolliert?

Gemäß Art. 1 der VO (EU) Nr. 907/2014 muss eine Zahlstelle Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Die Agrarmarkt Austria ist in Österreich die einzige zugelassene Zahlstelle. Die Abteilung Vorortkontrolle Agrarmarkt Austria ist für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen in Österreich zuständig.

Wer wird kontrolliert?

Antragsteller, die Zahlungen im Rahmen diverser EU- Marktordnungen oder Maßnahmen der Entwicklung des ländlichen Raumes beantragen, müssen zu einem von der EU festgelegten Prozentsatz vor Ort kontrolliert werden.

Die Betriebe werden nach den Vorgaben der VO (EU) Nr. 809/2014 durch ein EDV unterstütztes Programm ausgewählt. 

Für flächenbezogene Maßnahmen (z.B. ÖPUL, AZ) sind mindestens 5% aller Antragsteller, die einer Verpflichtung unterliegen, vor Ort zu kontrollieren (Art. 30).
Für die "Anderweitigen Verpflichtungen" (Cross Compliance, Art. 68) sind mindestens 1% aller Antragsteller vor Ort zu kontrollieren.
Für alle anderen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung sind nach Art. 50 mindestens 5% aller öffentlichen Ausgaben vor Ort zu kontrollieren.
Die Prozentsätze gelten für Österreich; eine unterschiedliche Gewichtung in den Bundesländern/Bezirken ist möglich.

Für andere Maßnahmen (z.B. Schulprogramme, Imkereiförderung, Nachhaltigkeit, usw.) sind die Betriebsauswahl und die Kontrollgrundsätze in den jeweiligen Verordnungen geregelt.

Was wird kontrolliert?

  • Direktzahlungen
  • ÖPUL - Agrarumweltprogramm
  • AZ - Ausgleichszulage; Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
  • Ländliche Entwicklung - sonstige Maßnahmen
  • Rinderkennzeichnung
  • Cross Compliance
  • Nachhaltigkeit Biokraftstoffe
  • Schulprogramme
  • Markt- und Meldemaßnahmen

Zusätzlich kontrolliert die AMA auch Maßnahmen aus anderen Bereichen, z.B. Agrarmarketingbeiträge, Gütesiegel

Wie wird kontrolliert?

Welche Aufgaben hat ein Prüfer?

Er muss

  • Sachverhalte feststellen
  • Sachverhalte dokumentieren
  • den Prüfungsablauf, den Prüfbericht und die getroffenen Feststellungen erklären

Der Prüfer kann verlangen

  • alle für die Prüfung wesentlichen Auskünfte
  • die Vorlage von geschäftlichen Unterlagen
  • Zutritt zu Geschäfts- und Lagerräumen

Er hat keine Berechtigung

  • zur Hausdurchsuchung
  • zur Beschlagnahmung von Unterlagen oder
  • zum zwangsweisen Betreten von Räumlichkeiten
  • In Einzelfällen ist die Beweissicherung von Unterlagen möglich

Verweigerung der Kontrolle

Gemäß Art. 59 der VO (EU) Nr. 1306/2013 werden die betreffenden Beihilfeanträge abgelehnt, falls der Betriebsinhaber oder sein Vertreter die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle verhindert.

Insbesondere folgendes Verhalten kann zu einem Prüfungsabbruch führen

  • Unterlassung der notwendigen Mithilfe
  • Grobe Beleidigung
  • Tätlicher Angriff

Ankündigung der Vor-Ort-Kontrolle

Vor-Ort-Kontrollen dürfen gemäß Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 809/2014 nur dann angekündigt werden,  wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird.
Sollte der Prüfer Sie nicht antreffen, wird er telefonisch oder schriftlich einen Termin vereinbaren. Etwaige Verzögerungen oder unnötige Terminverschiebungen Ihrerseits "ersparen" Ihnen die Kontrolle nicht. Sie können die Kontrolle beschleunigen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen griffbereit haben.

Wer soll bei der Vor-Ort-Kontrolle dabei sein?

Die Kontrolle sollte grundsätzlich mit dem Bewirtschafter, kann aber auch mit einer geeigneten Auskunftsperson durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie sich für die Kontrolle Zeit. Alle offenen Fragen, die im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle geklärt werden können, ersparen Ihnen im Nachhinein Zeit und Schwierigkeiten.

Wie läuft eine Kontrolle ab?

Der Prüfer stellt sich bei Ihnen vor und händigt das Infoblatt zur Vor-Ort-Kontrolle aus.
Alle Prüfer der AMA haben einen Dienstausweis.
Die Kontrollen beginnen im Allgemeinen mit einer Prüfung der geforderten Unterlagen. Danach werden je nach beantragter Maßnahme die Ställe (Tiere) und/oder die Flächen besichtigt. Für manche Prüfungen muss der Prüfer auch die Wirtschaftsräume des Betriebes besichtigen (Biologische Wirtschaftsweise, Cross-Compliance).
Die Stallungen werden von den Prüfern nur mit Schutzkleidung betreten, um die Gefahr der Seuchenübertragung zu verhindern.
Sollten in Ihrem Betrieb Krankheiten oder Seuchen auftreten, weisen Sie bitte den Prüfer gleich zu Beginn der Kontrolle darauf hin.
Der Prüfer erklärt Ihnen den Ablauf der Kontrolle, den Prüfbericht und die Feststellungen. Die Prüfer sind nicht befugt, Auskunft über mögliche Konsequenzen einer Vor-Ort Kontrolle zu geben, da die Beurteilung nur in der zuständigen Fachabteilung der AMA durchgeführt wird.
Sollten Sie Einwände gegen die Feststellungen unserer Kontrollorgane haben, so können Sie zum Prüfbericht eine Stellungnahme abgeben. Unsere Kontrollorgane sind angehalten, Ihnen dabei behilflich zu sein. Eine Verweigerung der Unterschrift ändert nichts an den Feststellungen unserer Kontrollorgane.
Durch eine Stellungnahme können Sie allerdings Ihre Sicht der Dinge darstellen. Diese fließt dann in die Beurteilung der Prüfberichte mit ein.

Wie werden Flächen vermessen?

Nur die tatsächlich bewirtschaftete Fläche kann prämienfähig beantragt werden. Das ist jene Fläche auf der eine Kultur angebaut wird bzw. die landwirtschaftlich genutzt wird, unabhängig von der Größe der Katasterfläche. Das heißt, dass man von der Katasterfläche alle nicht genutzten Flächen abziehen muss und die beantragte Fläche der tatsächlich in der Natur vorhandenen und bewirtschafteten Fläche entsprechen muss.
Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche auf einem Feldstück, der für meist eine Vegetationsperiode mit einer landwirtschaftlichen Kultur bestellt wird. Ein Schlag umfasst Teile eines Feldstücks oder maximal ein ganzes Feldstück.
Die Prüfer vermessen die Flächen mittels GPS und Laser. Bei der Flächenvermessung geht der Prüfer die Feldstücke entlang der Feldstücks- bzw. Schlaggrenzen ab.

  • GPS (Global Positioning System)
    Das GPS ermittelt Flächen mit Unterstützung von Satelliten, die dem Anwender seine genaue Position bekannt geben. Mit Hilfe dieser Koordinatenpunkte und einem Computer lässt sich auch die Fläche von sehr großen oder unförmigen Feldstücken berechnen.
  • Laser
    Mit dem Laser können Strecken vermessen und daraus Flächen errechnet werden. Der Laser dient dazu, Strecken in der Natur mit der Hofkarte zu vergleichen.
  • Hofkarte und Digitalisieren
    Die mittels GPS und Laser ermittelten Flächen werden vom Prüfer auch direkt im Geographischen Informationssystem (GIS) erfasst (=digitalisieren). Somit ist auch im GIS das Prüfergebnis graphisch ersichtlich.

 

Nach der VOK

Sie haben die Möglichkeit, nach der Vor-Ort-Kontrolle eine Stellungnahme an die Agrarmarkt Austria zu senden.


Die Prüfer sind nicht befugt, Auskünfte über mögliche Sanktionen aus der Vor-Ort-Kontrolle zu geben, da die Zuständigkeit für die Beurteilung bei der Fachabteilung der AMA liegt.

Besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Flächendigitalisierung dem Ergebnis der VOK anpassen, und dies auch bei der nächsten Flächenbeantragung berücksichtigen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer/Bezirksreferat und lassen Sie sich beraten oder wenden Sie sich an die AMA Fachabteilung.

Überkontrolle

Die AMA wird durch 9 verschiedene Stellen wie etwa dem Österreichischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission kontrolliert.

Innerhalb der Abteilung Vorortkontrolle wurde zur Qualitätssicherung ein System der Nachkontrollen aufgebaut. Laufend werden auch die Prüfer der AMA überprüft.

Das heißt, jeder Prüfer muss jederzeit damit rechnen zu einer Nachkontrolle ausgewählt zu werden. Diese Nachkontrollen bedeuten zwar für den Landwirt eine erneute Vor-Ort-Kontrolle, sichern aber die Qualität der durchgeführten Kontrollen.

Korrekt durchgeführte Kontrollen schützen jene Landwirte, die ihre Anträge ordnungsgemäß und sorgfältig einbringen.


Wer kontrolliert die AMA

Alle zitierten Verordnungen gelten in der jeweils geltenden Fassung.