Nutzer-Erklärung für die Applikation "Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen"

Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben die Ausführungen in gleicher Weise für alle Geschlechter Geltung.

1. Allgemeines

Die Milch, die Landwirte an die Molkereien liefern, wird regelmäßig auf ihre Inhaltsstoffe (z.B. Fett, Eiweiß) und Qualitätsparameter (Keimzahl, Zellzahl, Hemmstoffe, Gefrierpunkt) untersucht. Die Überprüfung der automatischen Probenahmeanlagen von Milchsammelwagen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Erzielung korrekter Probenergebnisse und in der aktuell geltenden Verlautbarung zu Teil II – Marktordnungen (www.ama.at/fachliche-informationen/verlautbarungen) geregelt. Diese Verlautbarung basiert auf der Erzeuger- Rahmenbedingungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 326/2015 i.d.g.F. 

Die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) erfasst die Daten der Milchsammelwagen sowie die Prüfzeugnisse der Probenahmeanlagen elektronisch und bietet den Labors, Milchkäufern und Frächtern diverse Auswertungen an, die online abgerufen werden können.

2. Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen oder Personengemeinschaften und Institutionen, die 

  • an der Überprüfung der Milchsammelwagen beteiligt sind (Labors, Milchkäufer, Frächter, Erstzulassungsstellen),
  • ein aktives AMA-Benutzerkonto besitzen und die Nutzungsbestimmungen des AMA-Benutzerkontos akzeptiert haben,
  • die Nutzungsbestimmungen für eAMA akzeptiert haben,
  • der vorliegenden Nutzer-Erklärung für die Applikation „Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ zugestimmt haben,
  • die technischen Voraussetzungen zur Verwendung von eAMA erfüllen (siehe Technische Hilfe unter www.ama.at/fachliche-informationen/eama-das-internetserviceportal/technische-hilfe).

3. Nutzer-Daten 

Wenn sich die Nutzer-Daten (Name, Anschrift, etc.) geändert haben oder nicht richtig sind, ist unverzüglich die AMA unter milk.quality@ama.gv.at zu kontaktieren.