Dokumentationsverpflichtungen im ÖPUL 2023

30.01.2023 Bei einigen Maßnahmen sind Aufzeichnungen zu führen

Die ÖPUL 2023-Förderperiode hat am 1. Jänner begonnen. Im neuen ÖPUL 2023 sind bei mehreren Maßnahmen und Optionen Aufzeichnungsverpflichtungen vorgesehen. Die tagaktuelle Führung von Aufzeichnungen ist eine wichtige Voraussetzung, um die Prämien der gewählten Maßnahmen in voller Höhe zu erhalten. Zusätzlich sind gegebenenfalls Dokumentationen im Rahmen der Konditionalität erforderlich. Die Aufzeichnungen müssen durch die Agrarmarkt Austria bei Vor-Ort-Kontrollen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.

Nachfolgend werden überblicksweise die Aufzeichnungsverpflichtungen bei einzelnen ÖPUL 2023-Maßnahmen und deren Optionen aufgelistet. Die detaillierten Anforderungen bei den jeweiligen Maßnahmen können den ÖPUL 2023-Maßnahmeninformationsblättern unterwww.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter entnommen werden.

Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, Biologische Wirtschaftsweise:

  • Dokumentation des Zeitpunktes der ersten Nutzung sowie der darauffolgenden zweiten Nutzung von Grünland-Biodiversitätsflächen bei der gewählten Variante „Nutzungsfreier Zeitraum“ (DIVNFZ)
  • Aufzeichnungen in der von der zuständigen Stelle vorgegebenen Datenbank bei Teilnahme an Naturschutz – Monitoring

Biologische Wirtschaftsweise:

Sämtliche Dokumentationsverpflichtungen gemäß der EU-Bio-Verordnung wie z.B.

  • Aufzeichnungen über Ursprung, Art, Menge und Verwendung aller Betriebsmittel
  • Weideaufzeichnungen
  • Aufzeichnungen über Arzneimitteleinsatz in der Tierhaltung

Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün:

Schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine:

  • Ernte der Hauptkultur
  • Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung)
  • Anlage der Nachfolge-Hauptkultur

 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation:

  • Schlagbezogene Aufzeichnungen über gedüngte Flächen in Bezug auf Wirtschaftsdüngerart, Menge, Ausbringungsverfahren und Zeitpunkt der Ausbringung
  • Aufzeichnungen über Zeitpunkt und Menge der separierten Rindergülle bei Teilnahme an Gülleseparation

Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen:

  • Schlagbezogene Aufzeichnungen über Datum der Rodung bzw. Neuauspflanzung der Dauerkultur sowie Datum der Anlage und des Umbruchs der Begrünung
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen oder Pheromone, sowie Grund, Ziel und Datum des Einsatzes bei Teilnahme am optionalen Zuschlag

Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau:

Schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen, sowie Grund, Ziel und Datum des Einsatzes

Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland:

Schlagbezogene Aufzeichnungen über das jährliche Vorhandensein der entsprechenden Kennarten bzw. die durchgeführten Begehungen gemäß dem dafür vorgesehenen Leitfaden laut Anhang H der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 bei Bewirtschaftung von artenreichem Grünland

Naturschutz:

Führung eines Weidetagebuchs bei Auflagen mit vorgeschriebener Beweidung mit

  • Tierkategorie/-gruppe
  • Angaben zum Weideort (Feldstück)
  • Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort
  • tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründen

Ergebnisorientierte Bewirtschaftung:

Aufzeichnungen über die beobachteten Indikatoren in der von der Koordinationsstelle vorgegebenen Datenbank

Tierwohl – Weide:

Führung eines Weidetagebuchs mit

  • Tierkategorie/-gruppe
  • Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweiden bzw. Almen)
  • Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort
  • tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründen

Tierwohl – Stallhaltung Rinder:

  • Anfertigung einer Stallskizze sowie eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile
  • Aufzeichnungen über Anlage und Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder Abgabe an Dritte bei Teilnahme an Festmistkompostierung

Tierwohl – Schweinehaltung:

  • Anfertigung einer Stallskizze sowie eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Beweidung und Anzahl der Tiere bei Freilandhaltung von Schweinen

Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker:

  • Betriebliche Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung mit Düngeplanung und -bilanzierung
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung mittels elektronischer Anwendungen oder Aufzeichnungsprogramme
  • Schlagbezogene Dokumentation der Kontrollgänge oder Warndienstmeldungen im Gebiet Oberösterreich

Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft:

Betriebliche und schlagbezogene Dokumentation gemäß Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg

In welcher Form sind diese Aufzeichnungen zu führen?

Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es – abgesehen für die ÖPUL 2023-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ – keine Formvorschriften. Es wird jedoch empfohlen, offiziell angebotene Aufzeichnungsvorlagen oder EDV-Programme zu verwenden. Die AMA hat Aufzeichnungsvorlagen für einzelne ÖPUL 2023-Maßnahmen und Optionen erstellt. Diese stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung.

Aufbewahrungspflichten von ÖPUL-Unterlagen

Gemäß der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) sind generell sämtliche Unterlagen, welche die Förderung betreffen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers aufzubewahren. Bei elektronisch geführten Aufzeichnungen wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen auszudrucken. Die Aufbewahrungspflicht gilt für sämtliche im ÖPUL erforderlichen Aufzeichnungen, aber auch für Rechnungen und andere Belege des Betriebes. Diese beträgt vier Jahre bei einjährigen Maßnahmen gerechnet ab Ende des Förderungsjahres auf das sich die Zahlungen beziehen und bei mehrjährigen Maßnahmen gerechnet ab Ende des Vertragszeitraumes, somit bis Ende 2032.