ÖPUL 2023 - Tierwohl – Weide

27.03.2023 Einzeltierbezogene Beantragung von Schafen und Ziegen erforderlich

In der aktuellen Förderperiode stehen sieben verschiedene Tierkategorien für die ÖPUL 2023-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ zur Auswahl, deren Beantragung bereits bis 31. Dezember 2022 erfolgen musste:

  • Weibliche Rinder ab 2 Jahren
  • Weibliche Rinder ab ½ Jahr bis 2 Jahre
  • Männliche Rinder ab ½ Jahr
  • Weibliche Schafe ab 1 Jahr
  • Weibliche Ziegen ab 1 Jahr
  • Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr
  • Neuweltkamele ab 1 Jahr

Die teilnehmenden Tiere müssen an mindestens 120 Tagen im Jahr im Zeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober geweidet werden. Für die Beweidung an mindestens 150 Tagen ist je Tierkategorie ein optionaler Zuschlag möglich.

Die Beantragung der teilnehmenden Tiere und des optionalen Zuschlags sind in der Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“ des Mehrfachantrages 2023 bis spätestens am 17. April 2023 vorzunehmen. Unabhängig davon ist die Angabe aller Tiere am Betrieb in der Beilage „Tierliste“ notwendig.

Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“

Neu ab dem Mehrfachantrag 2023 ist, dass die prämienfähigen Schafe und Ziegen einzeltierbezogen mit der Ohrmarke (Kennzeichnung) für die Maßnahme „Tierwohl – Weide“ einzutragen sind. Jene Tiere, die geweidet werden sollen, sind zum Stichtag 1. April zu beantragen. Die Beantragung erfordert Angaben zur Tierart (Schaf oder Ziege), Ohrmarke, Geschlecht und Geburtsdatum.

Bei Teilnahme mit Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr und Neuweltkamelen ab 1 Jahr ist die Anzahl der teilnehmenden Tiere anzugeben.

Die förderfähigen Rinder werden automatisch aus der Rinderdatenbank entnommen.

Tierliste

Im Fall der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (außer Rindern) am Betrieb ist in der Tierliste jedenfalls der Bestand zum Stichtag 1. April anzugeben.

Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag 1. April ergibt. Um die Berechnung des durchschnittlichen Jahrestierbestandes zu erleichtern, steht unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen ein Formular im Excel-Format zur Verfügung.

Meldefristen bei Zu- und Abgängen

Weibliche Schafe und Ziegen ab 1 Jahr

Sämtliche Tierzugänge und Tierabgänge von prämienfähigen Schafen und Ziegen am Betrieb nach dem 1. April sind in der Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“ mit dem Zu- bzw. Abgangsdatum mittels Korrektur des Mehrfachantrages unter www.eama.at zu melden.

Die Meldung von Zugängen (Zukauf, Rückkehr nach Almabtrieb) ist innerhalb von 7 Tagen durchzuführen. Erfolgt die Meldung später, werden sieben Kalendertage vor Abgabe der tierbezogenen Meldung für die Berechnung des Weidezeitraums anerkannt. Ein Abgang (Verkauf, Almauftrieb) von beantragten Schafen und Ziegen ist unmittelbar zu melden.

Befinden sich weibliche Schafe oder Ziegen ab 1 Jahr am Betrieb, die nicht weiden oder die erforderliche Weidedauer von 120 oder 150 Tagen nicht erreichen, dürfen nicht beantragt werden oder sind bei bereits erfolgter Beantragung aus der Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“ zu löschen.

Rinder

Bei Rindern sind ohrmarkenbezogen Abmeldungen von Tieren in der Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“ vorzunehmen, mit denen nicht an der Maßnahme teilgenommen wird.

Equiden und Neuweltkamele

Bei Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen (Lamas, Alpakas…) ist bei Nichterreichung der 120 oder 150 Mindestweidetage bei der entsprechenden Kategorie eine Korrektur der ursprünglich beantragten Anzahl auf die tatsächliche geweidete Anzahl vorzunehmen.

Datenabgleich zwischen AMA und Statistik Austria

Das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS wird von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführt. Gemäß den Festlegungen der Europäischen Kommission muss ein Abgleich der an das VIS gemeldeten Tierinformationen mit den AMA-Daten erfolgen. Die AMA kann dadurch neben der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen die Antragsangaben bei Schafen und Ziegen sowie auch bei Pferden plausibilisieren und nachprüfen. Es ist daher bei diesen Tierarten auch auf die korrekte Meldung an das VIS zu achten.

Aufzeichnungspflichten bei Tierwohl – Weide

In jedem Teilnahmejahr sind tagaktuelle und genaue Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen. Diese werden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. In der Aufzeichnungsvorlage (Weideblatt) unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen sind die erforderlichen Angaben angeführt. Es können jedoch auch andere Formulare oder Aufzeichnungsprogramme verwendet werden, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.

Weitere wichtige und detaillierte Informationen können dem ÖPUL 2023-Maßnahmeninformationsblatt „Tierwohl – Weide“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter entnommen werden.