Informationen zu den ÖPUL Naturschutz-Maßnahmen

18.06.2024 Die Auflagen laut Projektbestätigung können nun im eAMA als Liste heruntergeladen werden

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Naturschutzmaßnahmen leisten durch die Einhaltung zielgerichteter Bewirtschaftungsmaßnahmen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume. Um an den angebotenen ÖPUL 2023-Maßnahmen „Naturschutz“ (NAT), „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“ (N2), „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ (EBW), „Almbewirtschaftung – Zuschlag Naturschutz auf der Alm“ (NATA) sowie an „Weiterführung 20-jähriger Verpflichtung“ (K20) teilnehmen zu können, ist für die ausgewählten Flächen eine Projektbestätigung erforderlich. Diese wird von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes bzw. der EBW-genehmigenden Stelle ausgestellt und enthält neben den einzelflächenbezogenen Zielen konkrete Bewirtschaftungsvorgaben für die Flächen.

Die angegebene Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag muss mit der tatsächlichen Nutzung in der Natur und den Vorgaben in der Projektbestätigung übereinstimmen. Können Auflagen auf Grund von natürlichen Umständen (zum Beispiel Nässe) oder aus betrieblichen Notwendigkeiten (zum Beispiel Futtermangel) nicht eingehalten werden, ist das mit der Stelle, die die Projektbestätigung ausstellt, schriftlich abzustimmen. Gegebenenfalls wird die Projektbestätigung abgeändert.

Projektbestätigung im eAMA einsehbar

Die aktuelle Projektbestätigung kann jederzeit im Internetserviceportal eAMA unter www.eama.at im Register „Flächen“ unter dem Menüpunkt „Abfragen“ für den Betrieb als PDF-Datei erstellt werden. Neu ist, dass die Projektbestätigungsauflagen zusätzlich als CSV-Datei heruntergeladen werden können. In dieser Datei sind die Projektbestätigungsauflagen und weitere Attribute aufgelistet und können gefiltert werden.

Es ist jedenfalls empfehlenswert, die Projektbestätigung in Papierform am Betrieb aufzubewahren und sich zu vergewissern, dass die darin enthaltenen Auflagen für die beantragten Flächen erfüllt werden.

Schnittzeitpunktauflagen

Häufig sind Schnittzeitauflagen auf Grünlandflächen vergeben. Auf Naturschutzschlägen, welche die Projektauflage „NM02 Vorverlegung des Schnittzeitpunkts gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ aufweisen, kann die Mahd im Jahr 2024 um zehn Tage früher durchgeführt werden.

Aufzeichnungen bei der Maßnahme „Naturschutz“

Im Fall von Auflagen, die eine Beweidung verlangen, besteht eine Verpflichtung zur laufenden Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch. Dazu gehören die Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort sowie tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe.

Die Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen. Prinzipiell sind die geforderten Aufzeichnungen pro Schlag separat zu führen. Werden Schläge allerdings gleich bewirtschaftet (beweidet) und sind sie in der Natur als eine Einheit (zum Beispiel durch eine gemeinsame Einzäunung) erkennbar, können auch die Aufzeichnungen zusammengefasst werden. Wichtig ist, dass die Projektbestätigungsauflagen aller zusammengefassten Schläge bezüglich maximalem Viehbesatz, Weidezeitraum usw. eingehalten werden müssen.

Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Auch andere Aufzeichnungen werden anerkannt, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.

Die detaillierten Bedingungen und weitere Erläuterungen zu den einzelnen naturschutzrelevanten Maßnahmen können in den Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.