Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023
21.02.2025 Wichtige Aufzeichnungen und Änderungen ab 2025Im Oktober 2024 wurde die 1. Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht. Diese Änderung bewirkt ab 2025 auch Anpassungen und Ergänzungen bei den ÖPUL-Aufzeichnungsverpflichtungen. Bei einigen Maßnahmen und Zuschlägen entfallen ab 2025 Aufzeichnungen. Gleichzeitig kommen Dokumentationsverpflichtungen für zwei Zuschläge, die ab 2025 neu angeboten werden, dazu.
Im ÖPUL 2023 sind ab dem Förderjahr 2025 Aufzeichnungen bei folgenden Maßnahmen und Zuschlägen zu beachten:
Maßnahme | Aufzeichnungsverpflichtung |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung, Biologische Wirtschaftsweise | Entfällt ab 2025: Dokumentation des Zeitpunktes der ersten Nutzung sowie der darauffolgenden zweiten Nutzung von Grünland-Biodiversitätsflächen bei der gewählten Variante „Nutzungsfreier Zeitraum“ (DIVNFZ) |
Aufzeichnungen in der von der zuständigen Stelle vorgegebenen Datenbank bei Teilnahme am Zuschlag für Naturschutz – Monitoring | |
Neu ab 2025: Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen (Schlag und Anlagedatum, Anzahl je Schlag sowie Datum des Entleerens sowie Entfernen der Fallen) bei Teilnahme am Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben | |
Biologische Wirtschaftsweise | Sämtliche Dokumentationsverpflichtungen gemäß der EU-Bio-Verordnung |
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün | Schlagbezogene Aufzeichnungen über Ernte der Hauptkultur, Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung) und Anlage der Nachfolge-Hauptkultur |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation | Schlagbezogene Aufzeichnungen über bodennah gedüngte Flächen in Bezug auf Wirtschaftsdüngerart, Menge, Ausbringungsverfahren und Zeitpunkt der Ausbringung |
Aufzeichnungen über Zeitpunkt und Menge der separierten Rindergülle bei Teilnahme an Gülleseparation | |
Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen | Schlagbezogene Aufzeichnungen über Datum der Rodung oder Neuauspflanzung der Dauerkultur sowie Datum der Anlage und des Umbruchs der Begrünung |
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen oder Pheromone, sowie Grund, Ziel und Datum des Einsatzes bei Teilnahme am Zuschlag für den Einsatz von Organismen oder Pheromonen | |
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau | Schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen, sowie Grund, Ziel und Datum des Einsatzes |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland | Schlagbezogene Aufzeichnungen über das jährliche Vorhandensein der entsprechenden Kennarten und die durchgeführten Begehungen bei Teilnahme am Zuschlag für artenreiches Grünland |
Naturschutz | Führung eines Weidetagebuchs bei Auflagen mit vorgeschriebener Beweidung mit Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort und tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründen |
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung | Aufzeichnungen über die beobachteten Indikatoren in der von der Koordinationsstelle vorgegebenen Datenbank |
Tierwohl – Weide | Führung eines Weidetagebuchs mit Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweiden oder Almen), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort und tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründen |
Tierwohl – Stallhaltung Rinder | Entfällt ab 2025: Anfertigung einer Stallskizze sowie eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile |
Aufzeichnungen über Anlage und Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte bei Teilnahme am Zuschlag für Festmistkompostierung | |
Tierwohl – Schweinehaltung | Entfällt ab 2025: Anfertigung einer Stallskizze sowie eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile |
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Beweidung und Anzahl der Tiere bei Teilnahme am Zuschlag für Freilandhaltung von Schweinen | |
Neu ab 2025: Aufzeichnungen über Anlage und Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte bei Teilnahme am Zuschlag für Festmistkompostierung | |
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker | Betriebliche Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung mit Düngeplanung und -bilanzierung |
Schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung mittels elektronischer Aufzeichnungsprogramme | |
Schlagbezogene Dokumentation der Kontrollgänge oder Warndienstmeldungen im Gebiet Oberösterreich | |
Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft | Betriebliche und schlagbezogene Dokumentation gemäß Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg |
Aufzeichnungsvorlagen
Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es keine Formvorschriften. Es wird jedoch empfohlen, offiziell angebotene Aufzeichnungsvorlagen oder EDV-Programme zu verwenden. Die AMA hat Aufzeichnungsvorlagen für die betroffenen ÖPUL 2023-Maßnahmen – ausgenommen für die ÖPUL 2023-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ – erstellt. Diese stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung.
Weitere Informationen und die detaillierten Anforderungen für die Aufzeichnungen können in den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.
Möchten Sie diese und ähnliche aktuelle Informationen zum ÖPUL automatisch per E-Mail erhalten? Abonnieren Sie unseren Newsletter unter www.ama.at/allgemein/newsletter!