Geflügelpest in Niederösterreich nachgewiesen – Stallpflicht wird angeordnet
25.11.2021 In Österreich wurde am 24. November der erste Fall von Geflügelpest bestätigt. Die Tierkrankheit wurde in einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) nachgewiesen. Laut AGES wird eine Stallpflicht für jene Betriebe erlassen, die mehr als 350 Stück Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung wird aktuell vorbereitet.
Die Geflügelpest ist während des heurigen Sommers nicht zum Erliegen gekommen. Das Virus wurde bei Wildvögeln über die Sommermonate konstant in den nordischen Ländern nachgewiesen. Seit Oktober ist ein Anstieg der Fälle in mehreren europäischen Ländern zu verzeichnen. Dabei sind Kleinsthalter genauso betroffen wie Puten-, Gänse- und Entenbetriebe, Hühnermäster und Freilandbetriebe. Zuletzt sorgten grenznahe Vogelgrippefälle in Tschechien (Virustyp H5) sowie Infektionen bei Geflügel und Wildvögeln in Bayern für Alarmbereitschaft in der heimischen Geflügelbranche.
In den Niederlanden wurde bereits Ende Oktober eine landesweite Stallpflicht eingeführt. Das Virus wurde sowohl bei privaten Geflügelhaltern als auch bei großen gewerblichen Betrieben nachgewiesen. In Frankreich wurde das Risiko aufgrund des saisonalen Vogelzugs als hoch eingestuft und entsprechende Maßnahmen, darunter Stallpflicht, verordnet. In Deutschland verfügen immer mehr deutsche Landkreise eine Aufstallung von Nutzgeflügelbeständen.
Laut aktuellen Zahlen der AGES sind die Infektionen in den letzten beiden Wochen stark angestiegen. In Italien wurden im November bereits 60 Geflügelpestfälle gemeldet (Stand 22.11.). In Polen wurden 22 Infektionen nachgewiesen, wobei nach amtlichen Angaben u.a. große Putenmastbetriebe betroffen waren. Für Polen, das seit Jahresbeginn insgesamt 361 Fälle von Geflügelpest verzeichnete, war dies einer der stärksten HPAI-Seuchenzüge der vergangenen Jahrzehnte. Deutschland verzeichnete im Oktober erstmals wieder drei Fälle, laut aktuellem Stand wurden im November bislang 13 Fälle bei Nutzgeflügel nachgewiesen.
Quelle: AGES: https://www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen/gefluegelpest-in-oesterreich-nachgewiesen/
Reiterer, 25.11.2021
Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekt Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Stallpflicht bereits in den Niederlanden, Deutschland und Frankreich
In den Niederlanden wurde bereits Ende Oktober eine landesweite Stallpflicht eingeführt. Das Virus wurde sowohl bei privaten Geflügelhaltern als auch bei großen gewerblichen Betrieben nachgewiesen. In Frankreich wurde das Risiko aufgrund des saisonalen Vogelzugs als hoch eingestuft und entsprechende Maßnahmen, darunter Stallpflicht, verordnet. In Deutschland verfügen immer mehr deutsche Landkreise eine Aufstallung von Nutzgeflügelbeständen.Laut aktuellen Zahlen der AGES sind die Infektionen in den letzten beiden Wochen stark angestiegen. In Italien wurden im November bereits 60 Geflügelpestfälle gemeldet (Stand 22.11.). In Polen wurden 22 Infektionen nachgewiesen, wobei nach amtlichen Angaben u.a. große Putenmastbetriebe betroffen waren. Für Polen, das seit Jahresbeginn insgesamt 361 Fälle von Geflügelpest verzeichnete, war dies einer der stärksten HPAI-Seuchenzüge der vergangenen Jahrzehnte. Deutschland verzeichnete im Oktober erstmals wieder drei Fälle, laut aktuellem Stand wurden im November bislang 13 Fälle bei Nutzgeflügel nachgewiesen.
Quelle: AGES: https://www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen/gefluegelpest-in-oesterreich-nachgewiesen/
Reiterer, 25.11.2021