Vergabewesen

Sofern die im gesamten Schuljahr zur Förderung eingereichten Kosten in Summe zwischen netto EUR 12.500,00 und EUR 100.000 liegen, haben antragstellende Personen, die zur Einhaltung der Vorgaben der öffentlichen Auftragsvergabe im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet sind, das Formblatt "Dokumentation der Vergabeschritte für das gewählte Vergabeverfahren" der AMA vollständig ausgefüllt, spätestens gemeinsam mit dem im betreffenden Schuljahr eingereichten letzten Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zu übermitteln. Die AMA führt daraufhin eine Beurteilung des durchgeführten Vergabeverfahrens (z.B. Direktvergabe) durch. 

Liegen die genehmigten/zugeteilten Kosten in Summe bei genau netto EUR 100.000 oder darüber, ist das Formblatt "Dokumentation der Vergabeschritte für das gewählte Vergabeverfahren" und sämtliche Unterlagen die zur Beurteilung des Vergabeverfahrens notwendig sind, bereits mit dem ersten Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zu übermitteln.

Da durch eine Nichtmeldung oder eine verspätete Meldung gegen die Bestimmungen der zugrundeliegenden Verordnung verstoßen wird, droht der antragstellenden Person in diesem Fall eine Aussetzung der Zulassung bzw. ein Zulassungsentzug.