Wer sind die Begünstigten?
Begünstigte sind Kinder, die regelmäßig eine der folgenden behördlich zugelassenen oder verwalteten Einrichtungen besuchen:
- Kinderbetreuungseinrichtung bis zum Erreichen der Schulpflicht bzw. bis zum Schuleintritt (KEINE HORTE!)
- Primarschule
- Volksschulen bis einschließlich der 4. Schulstufe
- entsprechende Stufe der Sonderschule
- Sekundarschule
- Oberstufe der Volksschule
- Mittelschule
- Polytechnische Schule
- entsprechende Stufe der Sonderschule
- Berufsschule
- Mittlere Schule
- Höhere Schule
- Sonstige schulische Einrichtungen aller Träger
An begleitenden pädagogischen Maßnahmen dürfen auch Lehrkräfte und Begleitpersonen (z.B.: Eltern) beteiligt werden. An der Milch-Aktion können nur Schülerinnen und Schüler, die eine Volksschule bzw. die entsprechenden Stufen der Sonderschule besuchen, teilnehmen.