Wer sind die Begünstigten?

Begünstigte sind Kinder, die regelmäßig eine der folgenden behördlich zugelassenen oder verwalteten Einrichtungen besuchen:

  • Kinderbetreuungseinrichtung bis zum Erreichen der Schulpflicht bzw. bis zum Schuleintritt (KEINE HORTE!)
  • Primarschule
    • Volksschulen bis einschließlich der 4. Schulstufe
    • entsprechende Stufe der Sonderschule
  • Sekundarschule
    • Oberstufe der Volksschule
    • Mittelschule
    • Polytechnische Schule
    • entsprechende Stufe der Sonderschule
    • Berufsschule
    • Mittlere Schule
    • Höhere Schule
  • Sonstige schulische Einrichtungen aller Träger

An begleitenden pädagogischen Maßnahmen dürfen auch Lehrkräfte und Begleitpersonen (z.B.: Eltern) beteiligt werden. An der Milch-Aktion können nur Schülerinnen und Schüler, die eine Volksschule bzw. die entsprechenden Stufen der Sonderschule besuchen, teilnehmen.