Wer sind die Begünstigten?

Grundsätzlich sind neu am Schulprogramm teilnehmende Bildungseinrichtungen vor der ersten Lieferung der AMA bekanntzugeben. 

Begünstigte sind Kinder, die regelmäßig eine der folgenden behördlich zugelassenen oder verwalteten Einrichtungen besuchen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist von der förderwerbenden Person vor der Antragstellung zu prüfen.

  • Kinderbetreuungseinrichtung bis zum Erreichen der Schulpflicht bzw. bis zum Schuleintritt (KEINE HORTE!)
  • Primarschule
    • Volksschulen bis einschließlich der 4. Schulstufe
    • entsprechende Stufe der Sonderschule
  • Sekundarschule
    • Oberstufe der Volksschule
    • Mittelschule
    • Polytechnische Schule
    • entsprechende Stufe der Sonderschule
    • Berufsschule
    • Mittlere Schule
    • Höhere Schule
  • Sonstige schulische Einrichtungen aller Träger

An begleitenden pädagogischen Maßnahmen dürfen auch Lehrkräfte und Begleitpersonen (z.B.: Eltern) beteiligt werden. An der Milch-Aktion können nur Schülerinnen und Schüler, die eine Volksschule bzw. die entsprechenden Stufen der Sonderschule besuchen, teilnehmen.