Welche Maßnahmen sind beihilfefähig?

Die Europäische Union gewährt eine Beihilfe für

  • die Abgabe von beihilfefähigen Produkten 
    • Obst und Gemüse („Produktlieferungen Schulobst“)
    • Milch und Milcherzeugnissen („Produktlieferungen Schulmilch“)
    • Konsummilch und laktosefreie Konsummilch ohne Zusätze im Rahmen der Milch - Aktion
  • flankierende pädagogische Maßnahmen 
    • Verkostungen von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen
    • Exkursionen auf einen landwirtschaftlichen Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb
    • Erstellung von Unterrichtsmaterialien
    • Anschaffung von Hochbeeten
    • Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern
  • Kommunikationsmaßnahmen
  • Evaluierung des Schulprogramms