Welche Maßnahmen sind beihilfefähig?
Die Europäische Union gewährt eine Beihilfe für
- die Abgabe von beihilfefähigen Produkten
- Obst und Gemüse („Produktlieferungen Schulobst“)
- Milch und Milcherzeugnissen („Produktlieferungen Schulmilch“)
- Konsummilch und laktosefreie Konsummilch ohne Zusätze im Rahmen der Milch - Aktion
- flankierende pädagogische Maßnahmen
- Verkostungen von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen
- Exkursionen auf einen landwirtschaftlichen Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb
- Erstellung von Unterrichtsmaterialien
- Anschaffung von Hochbeeten
- Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern
- Kommunikationsmaßnahmen
- Evaluierung des Schulprogramms