Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern

Durch die flankierende pädagogische Maßnahme „Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern“ soll die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch begleitet werden.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Möglichkeit Obstbäume und -sträucher selbst anzupflanzen und zu pflegen und bekommen gleichzeitig Wissen über Anbau, Pflege, Wachstum, Ernte von Obstsorten sowie ökologische Zusammenhänge vermittelt.

Durch die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung bei Anbau und Pflege, durch das Miterleben von Wachstum und Ernte der angepflanzten Obstsorten soll in Kindern und Jugendlichen das Interesse an Natur und Umwelt geweckt werden!

Genehmigung

Anträge auf Genehmigung der Anschaffung von Obstbäumen- und Sträuchern können ab dem 01. August bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.

Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.

Hinweis:

Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch die AMA begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Antragsteller bereits vor Genehmigung auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Die Info über die Genehmigung bzw. Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Für die Maßnahme Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern dürfen grundsätzlich keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen werden!

Beihilfe

Höhe der Beihilfe für die Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern:  100 % der Netto-Kosten *) bis maximal EUR 100,00 je Bildungseinrichtung und Schuljahr

*) nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge, z.B. Skonti oder Rabatte sind nicht förderfähig und dürfen daher bei der Berechnung der Beihilfe nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.

Projektbeschreibung

Projektbeschreibung:

  • Angabe der Kosten für Bäume und Sträucher
  • Angabe der Anzahl der Bäume und Sträucher
  • Angabe der Einrichtungen, in welchen die Aufstellung erfolgen soll, mit der Angabe von Schulkennzahl, Name und Anschrift der Einrichtung, Pflanzort der Bäume und Sträucher in der Einrichtung und Kontaktperson in der Einrichtung

Kosten Plausibilisierung

Zusätzlich zu den Angeboten sind Plausibilisierungsunterlagen zu übermitteln. Die Anzahl der zu übermittelnden Plausibilisierungsunterlagen hängt von der Höhe des Angebotes / Kostenvoranschlages ab:

Übersteigen die auf einer/mehreren Rechnung/en oder einem/mehreren Angebot/en für gleiche Produkte angeführten Kosten einen Betrag von EUR 1.000,00, sind Unterlagen zur Plausibilisierung der für dieses Produkt veranschlagten Kosten beizubringen.

  • Netto-Kosten je Angebot/Rechnung für gleiche Produkte:



Plausibilisierungsunterlagen

bisEUR  1.000,00keine
von  EUR  1.000,01bisEUR   5.000,00Anzahl 1
von  EUR  5.000,01bisEUR  10.000,00Anzahl 2
ab  EUR  10.000,01bis
Anzahl 3


Plausibilisierungsunterlagen dienen dazu, dass die Effizienz und Sparsamkeit im Umgang mit EU-Beihilfen gewährleistet sowie dem Bestbieter-Prinzip entsprochen wird.

Die Plausibilisierungsunterlagen müssen eine zeitnahe Erstellung vorweisen. D.h. etwaige Plausibilisierungsunterlagen, die bereits vor einem Jahr eingeholt wurden, könnten unter Umständen bereits ungültig (Angebote mit Befristung) sein.

Wurde ein Angebot gewählt, welches nicht das günstigste Angebot ist, ist dies zu begründen. Alle Angebote und Plausibilisierungsunterlagen sind zu nummerieren und dem Antrag beizulegen!

Publizitätsbestimmungen

Auf/bei den Obstbäumen und -sträuchern muss das "Europa-Emblem" mit Finanzierungshinweis und das "Schulprogramm-Logo" angebracht sein

Der gemäß den Publizitätsbestimmungen erstellte Finanzierungshinweis muss wetterfest umschlossen (z.B. laminiert) sein.

Ist es nicht möglich, im Sinne einer geeigneten Öffentlichkeitswirksamkeit einen Finanzierungshinweis anzubringen, auf welchem die finanzielle Unterstützung, das Emblem der Union und das Schulprogramm Logo abzubilden ist, entfällt nach vorheriger Rücksprache mit der AMA die Kennzeichnungspflicht in begründeten Ausnahmefällen zur Gänze.

Beihilfeantrag

Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern ist spätestens zum Ende des dritten Monats nach Durchführung des Projekts (Ende des Projekts) zu stellen. (z.B. Projektende: 15. Mai > der Antrag muss bis spätestens 15. August in der AMA eingelangt sein).

Die Einreichung eines Antrags auf Beihilfe ist erst nach vollständiger Durchführung des Projektes möglich.

Hinweis:

Es ist maximal der im Genehmigungsbescheid angeführte Betrag förderfähig! 

Eine Doppelförderung sowie eine Finanzierung der beihilfefähigen Kosten im Rahmen anderer Beihilferegelungen, Maßnahmen, Programmen, Vorhaben der Europäischen Union ist unzulässig! 

Ende des Projekts:

  • Datum, an dem die Pflanzung der Bäume und Sträucher erfolgt. Die Fertigstellung muss innerhalb eines Schuljahres erfolgen.

Gemeinsam mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • alle Belege zum Nachweis der Höhe der eingereichten Kosten (Rechnungen) und die entsprechenden Zahlungsnachweise
  • Bestätigung je Einrichtung über Aufstellungsort und Anzahl der Obstbäume und -sträucher
  • eine Fotodokumentation der Bäume und Sträucher nach Fertigstellung und Anpflanzung (Finanzierungshinweis und Logo muss sichtbar sein)