Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern
Durch die flankierende pädagogische Maßnahme „Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern“ soll die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch begleitet werden.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Möglichkeit Obstbäume und -sträucher selbst anzupflanzen und zu pflegen und bekommen gleichzeitig Wissen über Anbau, Pflege, Wachstum, Ernte von Obstsorten sowie ökologische Zusammenhänge vermittelt.
Durch die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung bei Anbau und Pflege, durch das Miterleben von Wachstum und Ernte der angepflanzten Obstsorten soll in Kindern und Jugendlichen das Interesse an Natur und Umwelt geweckt werden!
Genehmigung
Anträge auf Genehmigung der Anschaffung von Obstbäumen- und Sträuchern können ab dem 01. August bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.
Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.
Hinweis:
Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch die AMA begonnen werden. Die Info über die Genehmigung bzw. Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Für die Maßnahme Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern dürfen grundsätzlich keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen werden!
Tipps zur Pflanzung - Pflege und Sortenwahl
Fachgerechte Pflanzung:
- Pflanzgrube: mindestens doppelter Durchmesser des Pflanzballens bzw. des Pflanzgefäßes; 1 ½ fache Tiefe im Verhältnis zum Pflanzballen; Verwendung von reifem Kompost oder torffreier Erde (mindestens 20 Liter Substrat / Baum inkl. Buschbaum; mindestens 10 Liter Substrat / Obststrauch);
- Baumpfahl bei Spindelbaum, Viertel- und Halbstamm;
- Fachgerechtes Einschlämmen des Baumes / Strauches bei der Pflanzung
- Kletterpflanzen – vor der Pflanzung sollte ein Klettergerüst mit entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten aufgebaut sein. Dies ist erforderlich z.B. bei Brombeeren.
- Baumpfahl: bei Viertel- und Halbstämmen sind vor der Pflanzung Baumpfähle in die Pflanzgrube einzuschlagen, die mindestens bis zum Kronenansatz reichen. Durchmesser der Baumpfähle: mindestens 5 cm.
Pflegemaßnahmen:
Zu den Pflegemaßnahmen zählen:
- Gießen (mind. 1-2 mal pro Woche ausreichend Gießen bei frisch gepflanzten Bäumen und Sträuchern; oder Baumbewässerungssack bei Bäumen mind. 75 Liter)
- Unkrautfreihalten: die Baumrinde sollte bei Mäh- und Pflegearbeiten nicht verletzt werden.
- die Durchführung der Pflegemaßnahmen sollte auch in der Ferienzeit sichergestellt sein
Sortenwahl:
- Die gewählten Sorten sollten während der Schulzeit abreifen.
- Sommersorten, die während der Ferienzeit reif werden, sollten vermieden werden. Die Reifezeiten der Sorten sollten vor Anfang Juli oder nach Anfang September liegen.
- Bei Weintrauben sollten Tafeltrauben und nicht Klettertrauben gepflanzt werden.
Begriffserklärungen
Klimagerecht gezogen:
Pflanzen aus österreichischen Baumschulen sind bodenständig und an die österreichischen Klimaverhältnisse angepasste Pflanzen. Noch besser ist es, Pflanzen zu kaufen, die in der eigenen Region gezogen worden sind. Diese Pflanzen haben keine Umstellungsprobleme.
Gütesiegel Markenbaumschule:
- umweltschonende Pflanzenanzucht nach den IP (integrierte Produktion)-Richtlinien der EU und des BM für Land- und Forstwirtschaft
- gezielter Einsatz von Nützlingen, Schonung von Bodenfauna und Grundwasser.
Pflanzenpass:
Grundsätzlich gilt eine Pflanzenpasspflicht (Artikel 79 iVm Artikel 13 der VO (EU) 2019/2072) für die Verbringung aller Pflanzen zum Anpflanzen, darunter fallen Pflanzen, die angepflanzt bleiben (z.B. Beet-, Balkon-, Grün- und Kübelpflanzen), angepflanzt werden (z.B. Stecklinge, Edelreiser, Gewebekulturen, Jungpflanzen) oder wiederangepflanzt werden (z.B. Baumschulpflanzen, Setzlinge, Zwiebeln, Knollen) unabhängig von der botanischen Art. Dadurch kann die Gesundheit der verwendeten Pflanzen sichergestellt werden.
Topf- bzw. Containerpflanzen:
Die Pflanzen werden in einem Kunststoff-Topf oder –Container kultiviert. Sie können ganzjährig (frostfrei!) gesetzt werden.
Pflanzen mit Wurzeln im Erdballen (Bäume; Sträucher):
Die Pflanzen werden auf dem Feld produziert. Erst vor dem Verkauf werden sie ausgegraben und der Wurzelballen in einem Ballentuch mit einem Drahtkorb darüber zusammengehalten. Ballentuch und Drahtkorb werden mit eingepflanzt. Rund um den Stamm werden das Gitter und das Ballentuch gelockert. Pflanzung sollten erst im Herbst ab Mitte Oktober und im Frühjahr bis Mitte April gemacht werden. Neu gesetzte Pflanzen haben bei heißer Witterung und nicht fachgerechter Pflege kaum Überlebenschancen.
Halbstamm:
Stammhöhe: ab 120 cm bis max. 160 cm
Die Krone beginnt bei dieser Baumform bereits ab einer Stammhöhe von 120 cm. Bei einzelnen Sorten kann die Stammhöhe bis 160 cm betragen. Auch hier ist der Stammumfang ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl. Der niedere Stamm erleichtert, im Vergleich zum Hochstamm die Ernte. Die Pflanzen kommen jedoch erst nach ca. 4-5 Jahren in die Ertragsphase und daher werden die meisten Kinder die Ernte in ihrer Schulzeit nicht mehr miterleben können. Es ist empfehlenswert möglichst niedere Halbstämme zu wählen, damit es den Kindern möglich ist, die Früchte ohne Leiter zu ernten.
Viertelstamm:
Bei dieser Baumform ist die Stammhöhe zwischen 60 cm bis 120 cm. Besonders gut für Kinder geeignet, da diese Baumformen relativ früh in den Ertrag kommen. Jedoch ist die Pflege (Unkrautbekämpfung) aufgrund der Handarbeit schwieriger.
Solitärpflanze:
Diese Pflanzen werden als Einzelpflanzen mit genügend Abstand zu den Nachbarpflanzen gezogen. Damit bildet sich eine gleichmäßige, schöne Krone/Pflanze.
Strauch:
Diese Gehölze bilden keinen Leittrieb bzw. keinen Stamm aus. Insbesondere durch die Astansätze und Astverteilung in Bodennähe ist dies eine besonders für Kinder geeignete Pflanzenform.
Spindelbusch:
Bei dieser Erziehungsform werden die Fruchtäste zur schnelleren Fruchtbildung waagrecht gezogen und wenig geschnitten. Sie bilden eine „Spindel“. Durch die sehr schwachen Unterlagen wäre diese Baumform auch für Kinder geeignet, da kein sehr starkes Wachstum zu erwarten ist.
Obstbusch oder auch Obststrauch:
In diese Gruppe fallen die meisten Beerenobst- und Wildobst-Arten.
Heister:
Der Begriff Heister bezeichnet ein junges, baumartig wachsendes Gehölz, dessen Leittrieb bzw. Stamm noch bis zum Boden beastet ist und bei dem noch keine Krone ausgebildet wurde. Sie ist also säulenförmig. Die angegebenen Größen beziehen sich auf die gesamte Pflanze ohne den Wurzelbereich. Es gibt ein- und mehrtriebige Heister. Die Anschaffung für Schulzwecke wird nicht empfohlen.
Hochstamm:
Die Bezeichnung Hochstamm bedeutet, dass die Pflanze einen zentralen, astfreien Stamm hat und über diesem eine Krone. Der Stamm ist mindestens 180 cm hoch - Wurzelbereich und Krone nicht mitgerechnet. Auch der Stammumfang ist wichtig und je nach Art, Alter und Sorte verschieden. Die Anschaffung für Schulzwecke wird nicht empfohlen.
Säulenapfel:
Sehr enge Krone, streng aufrecht wachsend; Schnitt ist abhängig von der Wuchskraft der Sorten. Kein typischer Obstbaum, ist daher für Schulzwecke zum Lernen nicht gut geeignet. Die Anschaffung für Schulzwecke wird daher nicht empfohlen.
Beihilfe
Höhe der Beihilfe für die Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern: 100 % der Netto-Kosten *) bis maximal EUR 100,00 je Bildungseinrichtung und Schuljahr
*) nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge, z.B. Skonti oder Rabatte sind nicht förderfähig und dürfen daher bei der Berechnung der Beihilfe nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
Projektbeschreibung
Projektbeschreibung:
- Angabe der Kosten für Bäume und Sträucher
- Angabe der Anzahl der Bäume und Sträucher
- Angabe der Einrichtungen, in welchen die Aufstellung erfolgen soll, mit der Angabe von Schulkennzahl, Name und Anschrift der Einrichtung, Pflanzort der Bäume und Sträucher in der Einrichtung und Kontaktperson in der Einrichtung
Kosten Plausibilisierung
Zusätzlich zu den Angeboten sind Plausibilisierungsunterlagen zu übermitteln. Die Anzahl der zu übermittelnden Plausibilisierungsunterlagen hängt von der Höhe des Angebotes / Kostenvoranschlages ab:
Übersteigen die auf einer/mehreren Rechnung/en oder einem/mehreren Angebot/en für gleiche Produkte angeführten Kosten einen Betrag von EUR 1.000,00, sind Unterlagen zur Plausibilisierung der für dieses Produkt veranschlagten Kosten beizubringen.
- Netto-Kosten je Angebot/Rechnung für gleiche Produkte:
Plausibilisierungsunterlagen | |||
---|---|---|---|
bis | EUR 1.000,00 | keine | |
von EUR 1.000,01 | bis | EUR 5.000,00 | Anzahl 1 |
von EUR 5.000,01 | bis | EUR 10.000,00 | Anzahl 2 |
ab EUR 10.000,01 | bis | Anzahl 3 |
Plausibilisierungsunterlagen dienen dazu, dass die Effizienz und Sparsamkeit im Umgang mit EU-Beihilfen gewährleistet sowie dem Bestbieter-Prinzip entsprochen wird.
Die Plausibilisierungsunterlagen müssen eine zeitnahe Erstellung vorweisen. D.h. etwaige Plausibilisierungsunterlagen, die bereits vor einem Jahr eingeholt wurden, könnten unter Umständen bereits ungültig (Angebote mit Befristung) sein.
Wurde ein Angebot gewählt, welches nicht das günstigste Angebot ist, ist dies zu begründen. Alle Angebote und Plausibilisierungsunterlagen sind zu nummerieren und dem Antrag beizulegen!
Publizitätsbestimmungen
Auf/bei den Obstbäumen und -sträuchern muss das "Europa-Emblem" mit Finanzierungshinweis und das "Schulprogramm-Logo" angebracht sein
- Siehe Publizitätsbestimmungen
Der gemäß den Publizitätsbestimmungen erstellte Finanzierungshinweis muss wetterfest umschlossen (z.B. laminiert) sein.
Ist es nicht möglich, im Sinne einer geeigneten Öffentlichkeitswirksamkeit einen Finanzierungshinweis anzubringen, auf welchem die finanzielle Unterstützung, das Emblem der Union und das Schulprogramm Logo abzubilden ist, entfällt nach vorheriger Rücksprache mit der AMA die Kennzeichnungspflicht in begründeten Ausnahmefällen zur Gänze.
Beihilfeantrag
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern ist spätestens zum Ende des dritten Monats nach Durchführung des Projekts (Ende des Projekts) zu stellen. (z.B. Projektende: 15. Mai > der Antrag muss bis spätestens 15. August in der AMA eingelangt sein).
Die Einreichung eines Antrags auf Beihilfe ist erst nach vollständiger Durchführung des Projektes möglich.
Hinweis:
Es ist maximal der im Genehmigungsbescheid angeführte Betrag förderfähig!
Eine Doppelförderung sowie eine Finanzierung der beihilfefähigen Kosten im Rahmen anderer Beihilferegelungen, Maßnahmen, Programmen, Vorhaben der Europäischen Union ist unzulässig!
Ende des Projekts:
- Datum, an dem die Pflanzung der Bäume und Sträucher erfolgt. Die Fertigstellung muss innerhalb eines Schuljahres erfolgen.
Gemeinsam mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- alle Belege zum Nachweis der Höhe der eingereichten Kosten (Rechnungen) und die entsprechenden Zahlungsnachweise
- Bestätigung je Einrichtung über Aufstellungsort und Anzahl der Obstbäume und -sträucher
- eine Fotodokumentation der Bäume und Sträucher nach Fertigstellung und Anpflanzung (Finanzierungshinweis und Logo muss sichtbar sein)