Kommunikationsmaßnahmen

Die Europäische Union gewährt eine Unionsbeihilfe zur Abdeckung der Kosten für flankierende pädagogische Maßnahmen und Kommunikationsmaßnahmen um die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch zu fördern und um den Bekanntheitsgrad des EU-Schulprogramms zu steigern.

Im Rahmen der Kommunikationsmaßnahmen können Informations- und Werbematerial (Broschüren, Folder, Gadgets), sowie Informationsveranstaltungen zur Information einer breiten Öffentlichkeit über das Schulprogramm durch die Unionsbeihilfe gefördert werden.

Genehmigung

Anträge auf Genehmigung von Kommunikationsmaßnahmen können ab dem 01. August bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.

Die Genehmigung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge in der AMA bis zur Ausschöpfung des für jedes Schuljahr für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung stehenden Finanzrahmens. 

Gleichartige Projekte können nicht genehmigt werden.

Hinweis:

Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch die AMA begonnen werden. Die Info über die Genehmigung bzw. Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Wenn sich Projektinhalte wesentlich ändern, ist dies umgehend bekannt zu geben. Dies hat per Antrag an die AMA zu erfolgen.Es ist die entsprechende Genehmigung abzuwarten!

Beihilfe

Höhe der Beihilfe für Kommunikationsmaßnahmen:  

  • 100 % der Netto-Kosten *)

*) nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge, z.B. Skonti oder Rabatte sind nicht förderfähig und dürfen daher bei der Berechnung der Beihilfe nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.

Projektbeschreibung

Im Antrag auf Genehmigung erforderliche Angaben:

a) Art der Kommunikationsmaßnahme

  • Produktion und Verteilung von Gadgets (Werbegeschenke): z.B. Goodies 
  • Erstellung und Verteilung von Foldern/Broschüren: 
    • Information der breiten Öffentlichkeit über das gesamte Schulprogramm  
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen: 
    • Information über das gesamte Schulprogramm im Rahmen von Veranstaltungen, welche für eine breite Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Durchführung von medialen Informationskampagnen: 
    • Information über das gesamte Schulprogramm mittels Print- und elektronischer Medien
    • Inhaltliche Details sind vorab mit der AMA abzuklären!
      •  die Konzeptbeschreibung ist beizulegen
      •  Einhaltung der EU-Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20.12.2006)

Kommunikationsmaßnahmen müssen dazu beitragen, die Abgabe und Verteilung von Schulobst und -gemüse und Schulmilch zu fördern und den Bekanntheitsgrad des EU-Schulprogramms zu steigern.

b) Ziele

Im Antrag auf Genehmigung sind jene Ziele anzukreuzen, welche durch das Projekt erreicht werden sollen.

  • Die Erhöhung des Konsums von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern und Jugendlichen und einen Beitrag zu einer gesunden Ernährungsweise zu leisten.
  • Die Erhöhung des Konsums von Konsummilch, Buttermilch, Sauermilch und Naturjoghurt ohne Zusätze bei Kindern/Jugendlichen.
  • Einer Süßprägung des Geschmacks entgegen wirken durch die Reduzierung des Zuckergehalts in Milcherzeugnissen.
  • Sensibilisierung der Eltern. Informationen an Eltern über die Ziele des Programms (für eine hohe Akzeptanz von ungesüßter/n und unaromatisierter/n Milch und Milchprodukten)
  • Pädagogische Unterstützung bei der Abgabe von Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen
  • Erhöhung der Kenntnisse über gesunde Ernährungsweisen
  • Erhöhung der Kenntnisse über die Produktion von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt, inklusive der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung
  • Wissensvermittlung über Themenbereiche wie Produktvielfalt, Regionalität und Saisonalität
  • Erhöhung der Anzahl der Kinder und der Schulen, die am Programm teilnehmen
  • Erhöhung der Anzahl der Kinder und der Schulen, die bei Begleitmaßnahmen teilnehmen 

c) Thema/Konzept

  • Detaillierte Beschreibung des Projektes und deren Ausgangslage, der erwarteten Wirkungen, Meilensteine/Arbeitspakete, Verwendung und Reichweite. 
  • Nachhaltigkeit z.B.:
    • Beitrag zu Umweltschutz und Biodiversität 
    • Beitrag zu sparsamem und schonendem Umgang mit Ressourcen (stofflich) z.B. Grund und Boden, Energie, Wasser, Luft, Green Events, ökologisch (kreative) Produkte und Services etc.
    • Berücksichtigung zur Bewertung von fossilen Energieaufwendungen (z.B. Vermeidung von Plastik, regionale Produktion, Recyclingpapier, Einbeziehung von Nachhaltigkeits- und Umweltkriterien, …)

Hinweis:

Bei Kommunikationsmaßnahmen im Bereich Milch ist speziell die Konsummilch zu bewerben, damit die Akzeptanz und die Aufmerksamkeit für dieses Produkt gesteigert wird.

d) Projektplan

  • Angabe des voraussichtlich geplanten Beginns und Endes des Projektes
  • das Projekt muss grundsätzlich spätestens bis zum 31. Juli des jeweiligen Schuljahres abgeschlossen sein  

e) ZIELGRUPPE je nach Art der Kommunikationsmaßnahme

  • Angabe, welche Zielgruppe von der Maßnahme angesprochen werden soll 

f)  VERTEILUNGSSCHIENE(N) je nach Art der Kommunikationsmaßnahme

  • es ist anzugeben, wie und wo das erstellte Kommunikationsmaterial zur Verfügung gestellt wird
  • Die Verteilung hat bis zur jeweils vereinbarten Frist zu erfolgen.
  • Die Verteilstellen sind über deren Verpflichtungen und die Personengruppen an welche verteilt werden soll, zu informieren (siehe Infoblatt - zur Verteilung von Materialien)

g) BEANTRAGTE MENGE je nach Art der Kommunikationsmaßnahme

  • es ist anzugeben, in welcher Menge das erstellte Kommunikationsmaterial zur Verfügung gestellt wird

Hinweis:

Die Kommunikationsmaßnahme muss einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Verbreitung muss gegeben sein, um einen möglichst großen Teil der Zielgruppe zu erreichen.

h) Beteiligte Personen und STELLEN

  • Werden ernährungs- und gesundheitsbezogene Inhalte vermittelt, hat ein/e Experte/in auf dem Gebiet der Vorgaben der Health-Claims-Verordnung und der Ernährungswissenschaften mitzuwirken.
    Die beteiligten Personen sind namentlich bekanntzugeben und es muss ein Nachweis über die Fachkenntnis übermittelt werden.
  • Es sind alle Stellen und Personen, welche beim Projekt eingebunden werden, anzugeben.
    Bei allen am Projekt teilnehmenden Personen ist deren Qualifikation nachzuweisen und deren Rolle im Projekt bekanntzugeben.
  • Bei Projekten mit pädagogischen Inhalten sind die Kriterien anzugeben, nach welchen die Übereinstimmung mit den pädagogischen Grundsätzen überprüft wird.

Angabe der maximalen Kosten

  • Förderfähige Kosten:
    • Erstellung des Produkts
    • Verteilung
    • Druck
    • Publizierungskosten (Radio, TV, Printmedien)
    • entsprechendes Bildmaterial
    • evtl. nach Bedarfserhebung: Kosten für Übersetzung in unterschiedliche Sprachen (vorab mit der AMA zu klären)
    • bei Informationsveranstaltungen:
      •  Informationsstand (z.B.: Anmietung von Equipment/Ausstattung/Zelt, Standgebühr, Versorgung mit Energie/Wasser, …)
      •  Kosten für Obst/Gemüse und Milch/Milcherzeugnisse
  • Personalkosten: siehe Leitfaden
  • Angebot/Kostenvoranschlag
    • Bei Kosten, die einen Betrag von EUR 50 übersteigen, sind Unterlagen zur Plausibilisierung der veranschlagten Kosten beizubringen. Details siehe Punkt Kostenplausibilisierung

Hinweis:

Inhaltliche Details sind vorab mit der AMA abzuklären!

Kosten Plausibilisierung

Zusätzlich zu den Angeboten sind Plausibilisierungsunterlagen zu übermitteln. Die Anzahl der zu übermittelnden Plausibilisierungsunterlagen hängt von der Höhe des Angebotes / Kostenvoranschlages ab:

Übersteigen die auf einer/mehreren Rechnung/en oder einem/mehreren Angebot/en für gleiche Produkte angeführten Kosten einen Betrag von EUR 1.000,00, sind Unterlagen zur Plausibilisierung der für dieses Produkt veranschlagten Kosten beizubringen.

  • Netto-Kosten je Angebot/Rechnung für gleiche Produkte:



Plausibilisierungsunterlagen

bisEUR  1.000,00keine
von  EUR  1.000,01bisEUR   5.000,00Anzahl 1
von  EUR  5.000,01bisEUR  10.000,00Anzahl 2
ab  EUR  10.000,01bis
Anzahl 3


Plausibilisierungsunterlagen dienen dazu, dass die Effizienz und Sparsamkeit im Umgang mit EU-Beihilfen gewährleistet sowie dem Bestleister-Prinzip entsprochen wird.

Die Plausibilisierungsunterlagen müssen eine zeitnahe Erstellung vorweisen. D.h. etwaige Plausibilisierungsunterlagen, die bereits vor einem Jahr eingeholt wurden, könnten unter Umständen bereits ungültig (Angebote mit Befristung) sein.

Wurde ein beste Angebot gewählt, welches nicht das günstigste Angebot ist, ist dies zu begründen. Alle Angebote und Plausibilisierungsunterlagen sind zu nummerieren und dem Antrag beizulegen!

Hinweis:

Im Rahmen des Schulprogramms sind alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer förderfähig

Publizitätsbestimmungen

Kommunikationsmaßnahmen dürfen erst nach Freigabe durch die AMA veröffentlicht oder vervielfältigt werden (ev. Korrekturdurchgang möglich)! 

Die schriftliche Bestätigung der AMA ist abzuwarten.

Auf den erstellten Materialien müssen das "Europa-Emblem" mit Finanzierungshinweis und das "Schulprogramm-Logo" angebracht sein.

Allgemeine Vorgaben: 

 Auf zusammengehörenden Unterlagen müssen das "Europa-Emblem" und das "Schulprogramm-Logo" nur am Deckblatt angebracht sein, auf Unterlagen, die separat verwendet werden, müssen sich diese auf jeder Seite befinden.

Impressum:

 Im Impressum muss folgender Text angedruckt werden:

  • "Die Verwendung der Texte und Bilder, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung des Bundes, vertreten durch das BML unzulässig."

Hinweis:

Auf/Bei den erstellten Materialien sind Markenwerbung und Werbung einzelner Unternehmen grundsätzlich VERBOTEN.

Geförderte Maßnahmen dürfen weder der Kundenakquisition noch der Absatzerhöhung einzelner Unternehmen dienen!

Gadgets dürfen nicht für SPONSORING-Zwecke verwendet werden, d.h. die Förderung von Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Veranstaltungen durch Sachleistungen ist ausgeschlossen. Auf den geförderten Maßnahmen dürfen weder Werbung noch Marken angebracht sein!

Nutzungsrechte:

Die antragstellende Person hat, für sich selbst und für etwaige Vertragspartner, exklusiv sämtliche gewerblichen Nutzungsrechte sowie übertragbaren Rechte des Urheberrechts, das inkludiert die umfassenden und ausschließlichen Werknutzungsrechte, einschließlich aller Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, insbesondere das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs-, Sende-, Zurverfügungsstellungs-, Verleih- und Weiterverkaufsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe für die erstellten, geförderten Kommunikationsmaterialien/Unterrichtsmaterialien an den Bund, vertreten durch das BML zu übertragen. Die Übertragung ist räumlich, zeitlich und nach Verwendungszweck unbeschränkt und bezieht sich auch auf zukünftige, derzeit noch unbekannte Nutzungsarten. Der Antragsteller hat seine allgemeine Zustimmung zur Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte zu erteilen, sowie auf das Recht der Urheberbezeichnung, auch im Namen etwaiger Vertragspartner, zu verzichten.

Beihilfeantrag

Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für Kommunikationsmaßnahmen ist spätestens zum Ende des dritten Monats nach Durchführung des Projekts (Ende des Projekts) zu stellen. (z.B. Projektende: 15. Mai  > der Antrag muss bis spätestens 15. August in der AMA eingelangt sein). 

Die Einreichung eines Antrags auf Beihilfe ist erst nach vollständiger Durchführung des Projektes möglich.

Hinweis:

Für Kommunikationsmaßnahmen ist maximal der im Genehmigungsbescheid angeführte Betrag förderfähig!

Eine Doppelförderung sowie eine Finanzierung der beihilfefähigen Kosten im Rahmen anderer Beihilferegelungen, Maßnahmen, Programme, Vorhaben der Europäischen Union ist unzulässig!

Ende des Projekts:

  • Datum, an dem die Kommunikationsmittel erstellt und ggf verteilt wurden

Gemeinsam mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • alle Belege zum Nachweis der Höhe und der Zahlung der eingereichten Kosten
  • Nachweise, dass die Kommunikationsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden 
  • bei Kommunikationsmaßnahmen, welche verteilt wurden, ist eine Verteilliste beizulegen, auf welcher dokumentiert wurde, wann und an welche letzte Abgabestelle die erstellten Kommunikationsmittel abgegeben wurde – es kann eine längere Verteilfrist gewährt werden, die Verteillisten sind nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zu übermitteln
  • Informationsveranstaltung:
    • alle Belege, die mit den Kosten für den Informationsstand zusammenhängen (z.B.: Anmietung von Equipment/Ausstattung/Zelt, Standgebühr, Versorgung mit Energie/Wasser)
    • Belege über die Kosten für Obst/Gemüse und Milch/Milcherzeugnisse
  • Bei allen Projekten sind genaue Dokumentationen vorzunehmen::
    z.B. Veranstaltungen: Datum, Ort, Zielgruppe, Anzahl der Teilnehmer, verteilte Produkte TV oder Radio-Schaltungen: Datum, Uhrzeit der Ausstrahlung(en)
  • Bei erstellen Materialien wie Gadgets, Folder und Broschüren sowie Inseraten in Printmedien ist jeweils ein Exemplar zu übermitteln.
  • Personalkosten: siehe Leitfaden
  • Eventuelle Einnahmen sind anzugeben z.B.   Einnahmen bei Veranstaltungen aus Eintritten, Tickets, Pauschalen bei Druckwerken: Kostenbeitrag

Hinweis:

Im Rahmen des Schulprogramms sind alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer förderfähig